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Aktualisiert: April 2026

Grundsteuer Österreich 2026 kostenlos berechnen

Berechnen Sie Ihre Grundsteuer in Österreich – basierend auf Einheitswert, Messgebühr und Hebesatz Ihrer Gemeinde. Kostenlos und ohne Registrierung.

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Jährliche Grundsteuer
Monatlich
Berechnung

Wie wird die Grundsteuer in Österreich 2026 berechnet?

Die österreichische Grundsteuer basiert auf dem Einheitswert Ihrer Liegenschaft, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten und ist im Grundsteuergesetz 1955 (GrStG) geregelt. Unser Rechner zeigt Ihnen sofort, wie hoch Ihre jährliche Grundsteuer voraussichtlich ausfällt.

Grundsteuer-Formel (Österreich)
Einheitswert×Steuermesszahl×Hebesatz=Jahres-Grundsteuer
Beispiel: 20.000 € × 2 ‰ × 500 % = 200 € / Jahr
1
Einheitswert ermitteln

Der Einheitswert Ihrer Liegenschaft wird vom österreichischen Finanzamt durch einen Einheitswertbescheid festgestellt. Dieser Wert basiert auf veralteten Bewertungsregeln (eingefroren seit den 1970er-Jahren) und liegt weit unter dem aktuellen Marktwert. Den Einheitswert finden Sie in Ihrem Einheitswertbescheid oder können ihn beim zuständigen Finanzamt erfragen.

2
Steuermessbetrag berechnen

Der Einheitswert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (Wohnliegenschaften) beträgt die Steuermesszahl 2 ‰ (0,2 %). Bei besonders niedrigen Einheitswerten kann ein ermäßigter Satz zur Anwendung kommen. Die Steuermesszahl ist bundeseinheitlich im GrStG festgelegt.

3
Hebesatz der Gemeinde anwenden

Der errechnete Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz (Gemeindekoeffizient) multipliziert. Jede Gemeinde in Österreich legt ihren Hebesatz selbst fest. In den meisten österreichischen Städten beträgt er 500 %. Das Ergebnis ist Ihre jährliche Grundsteuer, die an die Gemeinde bzw. Stadt abgeführt wird.

Schlüsselzahlen

Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt behördlich festgestellter Wert Ihrer Liegenschaft und bildet die Bemessungsgrundlage für die österreichische Grundsteuer (§§ 1–48 GrStG). Er unterscheidet sich grundlegend vom Verkehrswert oder Marktwert:

  • Veraltete Bewertungsbasis — Die Einheitswerte wurden zuletzt flächendeckend in den 1970er-Jahren neu festgestellt und seitdem nur punktuell angepasst. Sie entsprechen daher einem Bruchteil des aktuellen Marktwertes.
  • Einheitswertbescheid — Den aktuellen Einheitswert Ihrer Immobilie entnehmen Sie dem Einheitswertbescheid Ihres Finanzamts. Bei baulichen Änderungen oder Neubewertungen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
  • Reformdiskussion — Eine Neubewertung aller Liegenschaften wird seit Jahren politisch diskutiert. Stand 2026 gilt jedoch weiterhin der Einheitswert als gesetzliche Grundlage gemäß GrStG 1955.
Markt-Benchmarks

Grundsteuer-Hebesätze: Österreichische Städte 2026

Wien
500 %
Hebesatz (Gemeindekoeffizient) für Wohnliegenschaften in der Bundeshauptstadt.
Graz
500 %
Hebesatz der Landeshauptstadt Steiermark, stabil auf dem österreichischen Standardniveau.
Salzburg
500 %
Hebesatz der Stadt Salzburg für Wohn- und Gewerbeobjekte.
Linz
500 %
Hebesatz der oberösterreichischen Landeshauptstadt.
Innsbruck
530 %
Leicht erhöhter Hebesatz der Tiroler Landeshauptstadt.
Klagenfurt
500 %
Hebesatz der Kärntner Landeshauptstadt am Wörthersee.
Informationen

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Österreich

Wer zahlt die Grundsteuer in Österreich?

Grundsteuerpflichtig ist der Eigentümer der Liegenschaft zum 1. Jänner des jeweiligen Jahres. Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf Mieter überwälzt werden.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) oder – bei niedrigen Beträgen – halbjährlich bzw. jährlich vorgeschrieben. Die Gemeinde stellt einen Grundsteuerbescheid aus, der die Fälligkeitstermine enthält.

Wie wird der Hebesatz festgelegt?

Jede österreichische Gemeinde legt den Hebesatz (Gemeindekoeffizient) durch Gemeinderatsbeschluss selbst fest. Der gesetzlich zulässige Höchstsatz beträgt 500 % des Steuermessbetrages; Innsbruck und einzelne andere Gemeinden liegen leicht darüber aufgrund von Sonderregelungen. Kleinere Landgemeinden können niedrigere Hebesätze anwenden.

Gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen?

Ja. Das GrStG sieht Befreiungen unter anderem für öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Einrichtungen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe vor. Für selbst genutzte Einfamilienhäuser kann unter bestimmten Voraussetzungen ein reduzierter Steuermessbetrag gelten. Einzelheiten regeln §§ 2–7 GrStG sowie landesgesetzliche Ausführungsbestimmungen.

Hinweis: Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis des von Ihnen eingegebenen Einheitswertes und des Hebesatzes Ihrer Gemeinde. Der tatsächliche Grundsteuerbescheid kann abweichen, insbesondere wenn Ermäßigungen, Befreiungen oder Sonderbewertungen vorliegen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an das für Ihre Liegenschaft zuständige österreichische Finanzamt. Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz 1955 (GrStG), BGBl. Nr. 149/1955 i.d.g.F.