Betriebskostenabrechnung für Vermieter in Österreich
Erstellen Sie Ihre jährliche Betriebskostenabrechnung nach dem österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) – vollautomatisch, mieterindividuell und als PDF.
In 4 Schritten zur versandfertigen Betriebskostenabrechnung
SmartLandlord führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung — von den Grunddaten bis zur PDF-Ausgabe je Mieter.
- › Immobilie auswählen
- › Abrechnungszeitraum
- › Gesamtfläche in m² + Einheiten
- › Anzahl Nutzflächenanteile
- › Schnelleingabe aller Positionen
- › Einzelposition mit Beleg
- › Verteilerschlüssel automatisch
- › Gesamtkosten in Echtzeit
- › Automatisch berechnen
- › Manuell anpassen möglich
- › Umlage nach Nutzfläche
- › Anteil je Top kalkuliert
- › Gesamtkosten-Übersicht
- › Guthaben / Nachzahlung je Mieter
- › PDF-Abrechnung je Top
- › Status-Workflow
Ihre nächste Betriebskostenabrechnung in 4 Schritten — statt stundenlangem Excel.
SmartLandlord erstellt MRG-konforme Betriebskostenabrechnungen vollautomatisch — mit mieterindividueller Ausgabe und versandfertiger PDF.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung — rechtlich Betriebskostenabrechnung — ist die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter nach MRG §21. Der Vermieter muss nachweisen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind und wie der Anteil des Mieters berechnet wurde, abgesetzt gegen die monatlichen Vorauszahlungen.
Pflicht und Frist
Vermieter sind zur Abrechnung verpflichtet, sobald sie mit dem Mieter eine Vorauszahlung oder Pauschale auf Betriebskosten vereinbart haben. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (MRG §21 Abs. 3) — danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, eine Erstattung an den Mieter bleibt aber möglich.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind nur die in MRG §21-§26 (Betriebskostenkatalog) abschließend aufgeführten 10 Kostenarten — Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister, Versicherung, Beleuchtung, Aufzug, Schornsteinfeger u. a. Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht umgelegt werden. Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach HeizKG (Heizkostenabrechnungsgesetz) zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Häufige Fehler — und wie SmartLandlord sie verhindert
Typische Mängel: unzulässige Kostenarten, falscher Verteilerschlüssel, fehlende HeizKG (Heizkostenabrechnungsgesetz)-Konformität, verspätete Zustellung. SmartLandlord erstellt die Abrechnung automatisch aus Ihren erfassten Buchungen, weist jeder Position den korrekten Schlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch) zu und erzeugt eine prüffähige PDF — pünktlich, vollständig und rechtssicher.
