Vertragsparteien
Dieser Partnervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen:
- Valtura Advisory OÜ
- Registrierungsnummer: 17367851 (Tartu)
- Registrierungsdatum: 10. März 2025
- E-Mail: info@smartlandlord.at
- Adresse: Ahtri tn 12, Harju Maakond, 15551 Tallinn, Estland
und dem Partner, dessen Daten im Registrierungsformular angegeben sind.
Ziel ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zum beiderseitigen Nutzen: Der Partner entscheidet frei, ob und in welchem Umfang er SmartLandlord weiterempfiehlt. SmartLandlord vergütet erfolgreiche Empfehlungen mit Provisionen und stellt dem Partner Tools und Marketingmaterialien bereit; ab der Stufe Bronze kann SmartLandlord dem Partner zudem vorqualifizierte Anfragen (warme Leads) nach Maßgabe von §3.5 zuweisen.
§1 Gegenstand des Vertrags
Der Partner kann SmartLandlord-Dienstleistungen weiterempfehlen und erhält dafür einen personalisierten Gutscheincode. Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer; ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
Zuordnung von Empfehlungen: Ein geworbener Kunde wird dem Partner ausschließlich dann zugeordnet, wenn der Kunde den personalisierten Gutscheincode des Partners bei der Registrierung oder beim erstmaligen Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements angibt. Registrierungen ohne Gutscheincode können technisch nicht zugeordnet werden und lösen keinen Provisionsanspruch aus. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
Der Partner erhält:
- Kostenlosen Zugang zum Enterprise-Paket – für alle Partner, dauerhaft und unabhängig von der Anzahl vermittelter Kunden
- Zugriff auf ein Partner-Dashboard zur Verfolgung von Kunden und Provisionen
- Marketingmaterialien (z. B. Flyer, Präsentationen, Social-Media-Vorlagen)
- Wertvolle Backlinks von unserer Website (alle Partner) und exklusive Blog-Artikel (Gold Partner)
- Rabatt-Gutscheine für geworbene Kunden
- mögliche Zuweisung warmer Leads nach §3.5
- Für Gold-Partner zusätzlich: exklusiver Blog-Artikel und Präsenz auf der Hauptlandingpage
§2 Pflichten des Partners
2.1 Freiwilligkeit der Empfehlung
Der Partner entscheidet frei, ob, wann und in welchem Umfang er SmartLandlord empfiehlt. Eine Verpflichtung zur Bewerbung oder zum Erreichen einer bestimmten Anzahl von Empfehlungen besteht nicht. Umfang und Vorteile der Partnerschaft richten sich ausschließlich nach der in §4 geregelten Partnerstufe. Inaktivität führt weder zur Kündigung des Vertrags noch zum Verlust des Zugangs zum Enterprise-Paket.
Empfiehlt der Partner SmartLandlord, verwendet er ausschließlich sachlich zutreffende Angaben zu Leistungsumfang, Preisen und Ergebnissen sowie seinen personalisierten Gutscheincode.
2.2 Angaben des Partners
Der Partner stellt bei der Registrierung folgende Angaben bereit und hält sie aktuell:
Name: Vor- und Nachname der vertretungsberechtigten Person E-Mail-Adresse: Für die Vertragskommunikation und Benachrichtigungen Firmenname: Offizieller Unternehmensname oder Markenname, sofern vorhanden
Weitergehende Nachweise sind für die Registrierung und die Nutzung des Partner-Dashboards, des Gutscheincodes und des Enterprise-Pakets nicht erforderlich.
Entsteht erstmals ein Provisionsanspruch, fragt SmartLandlord die für die Auszahlung und die steuerliche Abwicklung erforderlichen Angaben ab (Rechnungsanschrift, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung). Bis zur Bereitstellung dieser Angaben verbleibt das Provisionsguthaben auf dem Partnerkonto; es verfällt nicht.
2.3 Nutzungsrichtlinien
Einhaltung der Nutzungsrichtlinien für Partner-Siegel und Marketingmaterialien. Partner-Siegel dürfen nur in der Stufe genutzt werden, die dem Partner aktuell zugeordnet ist.
§3 Pflichten von SmartLandlord
3.1 Technische Bereitstellung
Partner-Dashboard: Personalisiertes Dashboard mit Echtzeit-Tracking – für alle Partner Enterprise-Paket: Kostenloser Zugang für alle Partner, dauerhaft und unabhängig von der Aktivität (§5) Marketingmaterialien: Zugang zu professionellen Werbematerialien – für alle Partner Partner-Siegel: Bereitstellung im Partner-Dashboard ab Stufe Bronze Warme Leads: Zuweisung vorqualifizierter Vermieter-Anfragen ab Stufe Bronze nach Maßgabe von §3.5
3.2 Finanzielle Abwicklung
Auszahlung von Provisionen monatlich ab einem Mindestguthaben von 250 € per Banküberweisung. Erreicht das Guthaben die Mindestschwelle in einem Monat nicht, wird es in den Folgemonat übertragen und verfällt nicht. Bei Beendigung des Vertrags wird ein verbleibendes Guthaben unabhängig von der Mindestschwelle ausgezahlt.
3.3 Support-Leistungen
- Bronze-Partner: E-Mail-Support über info@smartlandlord.at
- Silber-Partner: Priorisierter E-Mail-Support
- Gold-Partner: Premium-Support mit persönlicher Hotline
3.4 Freischaltung und Backlinks
Freischaltung des Partnerkontos nach Prüfung der Registrierungsangaben Bereitstellung eines Dofollow-Backlinks und Listung im Partnerverzeichnis ab Stufe Bronze; exklusive Blog-Artikel für Gold-Partner
3.5 Warme Leads und Lead-Zuweisung
Ab Stufe Bronze kann SmartLandlord dem Partner vorqualifizierte Anfragen von Vermietern (warme Leads) über die KI-Empfehlungen zuweisen. Die Zuweisung erfolgt auf Grundlage des vom Partner hinterlegten Servicegebiets, seiner Leistungskategorie und seiner Partnerstufe. Mit steigender Partnerstufe erhöht sich die Priorität bei der Zuweisung.
Ob und wie viele Anfragen zugewiesen werden, hängt ausschließlich davon ab, ob Nutzer der Plattform im Servicegebiet des Partners entsprechenden Bedarf äußern und der Weitergabe ihrer Daten zustimmen. SmartLandlord hat auf Anzahl, Qualität und Zeitpunkt dieser Anfragen keinen Einfluss.
§4 Provisionen und Partnerstufen
Provisionen und weitere Vorteile staffeln sich nach der Anzahl der vom Partner geworbenen Kunden mit aktivem, kostenpflichtigem Abonnement. Die Provision wird auf die erste Abonnementzahlungen dieser Kunden gewährt.
Maßgebliche Konditionen: Die jeweils geltenden Provisionssätze, die Kundenzahlen der einzelnen Partnerstufen sind in der Provisionsübersicht unter https://www.smartlandlord.at/partners/ sowie im Partner-Dashboard veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrags. SmartLandlord kann diese Konditionen nach Maßgabe von §13 anpassen.
Maßgeblicher Zeitpunkt: Für jede Vermittlung gelten die Konditionen, die zum Zeitpunkt der Vermittlung veröffentlicht waren. SmartLandlord archiviert alle veröffentlichten Fassungen der Provisionsübersicht mit Gültigkeitsdatum und stellt sie dem Partner auf Anfrage zur Verfügung.
Eine Mindestanzahl an Empfehlungen wird nicht vorausgesetzt.
Erste Provisionsstufe: Bronze-Siegel, Dofollow-Backlink, Listung im Partnerverzeichnis, Zuweisung warmer Leads nach §3.5, Basis-Marketingmaterialien. Enterprise-Paket und Partner-Dashboard wie in allen Stufen inklusive.
Erhöhte Provision, priorisierter Support, Silber-Siegel, erweiterte Marketingmaterialien, höhere Priorität bei der Lead-Zuweisung (§3.5), Dofollow-Backlink.
Höchste Provision, Premium-Support mit persönlicher Hotline, Gold-Siegel, exklusive Marketingmaterialien, höchste Priorität bei der Lead-Zuweisung (§3.5), Einladung zu Partner-Events, exklusiver Blog-Artikel mit kontextuellen Backlinks und Präsenz auf der Hauptlandingpage.
4.1 Auszahlungsbedingungen
Auszahlung monatlich ab 250 € Guthaben per Banküberweisung. Die Provision entsteht mit der ersten eingegangenen Abonnementzahlung eines dem Partner zugeordneten Kunden.
4.2 Einstufung, Höher- und Rückstufung
Die Partnerstufe wird monatlich anhand der Anzahl aktiver geworbener Kunden und der veröffentlichten Stufenschwellen überprüft. Eine Höherstufung wirkt sofort.
Eine Rückstufung erfolgt erst, wenn die Schwelle in drei aufeinanderfolgenden Monaten unterschritten wurde, und wird dem Partner 30 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt.
Der Zugang zum Enterprise-Paket bleibt von jeder Rückstufung unberührt.
Die Provision wird einmalig gezahlt und auf die erste Zahlung des geworbenen Kunden berechnet. Für spätere, wiederkehrende Zahlungen desselben Kunden entsteht kein weiterer Provisionsanspruch. Auch die Verlängerung, der Wechsel oder die Erweiterung eines bestehenden Abonnements löst keine erneute Provision aus. Der Provisionssatz richtet sich nach der Partnerstufe zum Zeitpunkt der ersten Zahlung des jeweiligen Kunden.
§5 Kostenloser Zugang zum Enterprise-Paket
Alle Partner erhalten kostenlosen Zugang zum Enterprise-Paket – unabhängig von der Partnerstufe und unabhängig davon, ob und wie viele Kunden vermittelt werden. Der Zugang bleibt auch bei längerer Inaktivität bestehen und endet ausschließlich mit Beendigung des Partnervertrags.
Leistungsumfang. Es gilt der jeweils auf der SmartLandlord-Website veröffentlichte Leistungsumfang des Enterprise-Pakets, einschließlich der dort angegebenen Kontingente (unter anderem für die Anzahl verwalteter Immobilien, KI-Analysen, KI-Tokens und PDF-Berichte). Der kostenlose Zugang umfasst diese Kontingente; darüber hinausgehende Nutzung sowie kostenpflichtige Zusatzoptionen sind vom Partner gesondert zu vergüten.
Ändert SmartLandlord den Leistungsumfang des Enterprise-Pakets, gilt §13 entsprechend.
Endet der Vertrag, wird der Zugang 30 Tage im Voraus angekündigt. Der Partner kann in diesem Zeitraum seine Daten und erstellten Analysen exportieren.
Details zu den Paketen sind auf der regulären SmartLandlord-Website verfügbar.
Details zu den Paketen sind auf der regulären SmartLandlord-Website verfügbar.
§6 Nutzung von Partner-Siegeln und Marketingmaterialien
6.1 Partner-Siegel
Partner-Siegel (Bronze, Silber, Gold) sind ab der jeweiligen Stufe im Partner-Dashboard verfügbar und dürfen während der Partnerschaft auf Websites, Flyern, E-Mail-Signaturen oder Social Media genutzt werden.
6.2 Marketingmaterialien
Marketingmaterialien sind im Partner-Dashboard verfügbar Spezielle Marketingmaterialien sind per E-Mail anzufordern
6.3 Nutzungsende
Nach Vertragsbeendigung endet die Nutzungsberechtigung für Partner-Siegel. Wird der Partner zurückgestuft, darf das Siegel der bisherigen Stufe noch 30 Tage weiterverwendet werden, um Anpassungen auf Website und Drucksachen zu ermöglichen. Marketingmaterialien bleiben auf Anfrage teilweise nutzbar.
§7 Backlinks und SEO-Vorteile
7.1 Standard-Backlinks
Partner ab Stufe Bronze erhalten einen Dofollow-Backlink von unserer Partnerseite mit Firmenname und Website-Link.
7.2 Premium-Backlinks für Gold-Partner
Exklusiver Blog-Artikel über das Unternehmen des Partners mit mehreren kontextuellen Backlinks Präsenz auf der Hauptlandingpage Erhöhte Suchmaschinen-Sichtbarkeit Direkter Traffic zur Partner-Website
7.3 Bestand der Backlinks
Der Backlink bleibt für die Dauer der Partnerschaft bestehen.
Bei Sperrung wegen Missbrauchs nach §9 kann der Backlink sofort entfernt werden.
§8 Registrierungsprozess
Der Registrierungsprozess erfolgt in vier einfachen Schritten:
- Registrierung: Anmeldung unter /signup mit E-Mail-Bestätigung (Double Opt-In)
- Partnerregistrierung: Annahme des digitalen Partnervertrags
- Prüfung: SmartLandlord prüft Dokumente und Vertrag, danach Freischaltung
- Kundenakquise: Nutzung des personalisierten Gutscheincodes für Kundenrabatt, Integration von SmartLandlord-Berichten, Verfolgung von Provisionen im Partner-Dashboard
§9 Missbrauchsschutz
9.1 Unzulässige Praktiken und Verfahren
SmartLandlord wertet die Nutzung des Partnerprogramms aus, um Missbrauch zu erkennen und zu verhindern.
Manipulation von Gutscheincodes Irreführende Kundenakquise Gezielte Vermittlung von Kunden, die erkennbar kein Interesse an dauerhafter Nutzung haben Verwendung von Siegeln oder Materialien ohne Berechtigung
Bei Verdacht auf eine dieser Praktiken informiert SmartLandlord den Partner und gibt ihm 14 Tage Gelegenheit zur Stellungnahme. Bestätigt sich der Verstoß, entfallen die Provisionsansprüche aus den betroffenen Vermittlungen; bereits darauf gezahlte Provisionen können zurückgefordert werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann SmartLandlord den Partner sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Provisionsansprüche aus nicht beanstandeten Vermittlungen bleiben in jedem Fall bestehen.
9.2 Auffällige Kündigungsmuster
SmartLandlord wertet Kündigungsraten geworbener Kunden aus. Bei auffälligen Mustern behält sich SmartLandlord folgende Maßnahmen vor:
Überprüfung der Empfehlungspraxis des Partners
Temporäre oder dauerhafte Sperrung des Partners nach vorheriger Anhörung gemäß §9.1
Rechtliche Schritte, falls vorsätzlicher Missbrauch nachgewiesen wird
Eine überdurchschnittliche Kündigungsrate allein begründet keinen Missbrauchsvorwurf.
§10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Annahme und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit oder Mindestaktivität besteht nicht. SmartLandlord kündigt den Vertrag nicht wegen Inaktivität des Partners.
10.2 Kündigung durch beide Parteien
Kündigung durch beide Parteien mit 30 Tagen Frist in Textform möglich.
10.3 Kündigung durch SmartLandlord aus wichtigem Grund
SmartLandlord kann den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen nach §9 fristlos kündigen oder den Partner sperren, nach vorheriger Anhörung gemäß §9.1. Bei Gefahr im Verzug kann der Zugang vorläufig gesperrt werden; die Anhörung wird unverzüglich nachgeholt.
10.4 Folgen der Beendigung
Bereits entstandene, noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden gemäß §3.2 ausgezahlt, unabhängig von der Mindestauszahlungsschwelle. Der Zugang zum Enterprise-Paket endet 30 Tage nach Wirksamwerden der Kündigung; der Export von Daten und Analysen ist in diesem Zeitraum möglich. Die Nutzungsrechte für Partner-Siegel enden.
§11 Haftung
11.1 Haftung
SmartLandlord haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SmartLandlord nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.2 Freistellung
Der Partner ist für die rechtmäßige Nutzung der Materialien verantwortlich und stellt SmartLandlord von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners beruhen. SmartLandlord informiert den Partner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Verteidigung.
§12 Datenschutz
12.1 DSGVO-Compliance
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.
12.2 Datenverarbeitung durch den Partner
Der Partner darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Kundenempfehlung und gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeiten.
12.3 Rollenverteilung
Bei der Übermittlung vorqualifizierter Anfragen (warme Leads) an den Partner handeln beide Parteien als jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung des betroffenen Nutzers. Der Partner verarbeitet die übermittelten Daten in eigener Verantwortung und ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Angebotserstellung.
Soweit der Partner ausnahmsweise weisungsgebunden für SmartLandlord tätig wird, stellt SmartLandlord auf Anfrage eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
§13 Änderungen des Vertrags
SmartLandlord kann den Vertrag mit 30 Tagen Vorankündigung in Textform ändern. Der Partner kann innerhalb dieser Frist kündigen, falls er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.
Änderungen der Provisionsübersicht.
Über jede Änderung werden die Partner per E-Mail informiert.
Änderungen zum Nachteil des Partners werden 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Der Partner kann den Vertrag innerhalb dieser Frist kündigen. Als Änderung zum Nachteil gilt jede Absenkung eines Provisionssatzes, jede Anhebung einer Stufenschwelle sowie jede Änderung, die nicht ausschließlich zugunsten des Partners wirkt.
Änderungen ausschließlich zugunsten des Partners – insbesondere die Anhebung eines Provisionssatzes, die Absenkung einer Stufenschwelle – werden ohne Vorlauffrist wirksam.
§14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Tallinn, Estland; SmartLandlord ist berechtigt, den Partner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte streben beide Parteien eine außergerichtliche Einigung an.
14.2 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
14.3 Kontakt
Kontakt über info@smartlandlord.at; Gold-Partner zusätzlich über die im Partner-Dashboard hinterlegte Hotline.
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an:
Immobilienmakler: Integration von KI-Analysen in Exposés und Beratung
Kreditvermittler: Professionelle Finanzierungsanalysen für bessere Bankkonditionen
Hausverwaltungen: Digitale Verwaltung für betreute Objekte
Steuerberater: Digital aufbereitete Daten für die Steuererklärung ihrer Mandanten
Energieberater und Handwerksbetriebe: Ergänzung des eigenen Leistungsangebots
Content-Creator im Immobilienbereich: Monetarisierung der Reichweite
Partner können SmartLandlord-Dienstleistungen in ihre Angebote integrieren und Provisionen verdienen. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, entscheidet jeder Partner selbst. Details zu den aktuellen Provisionssätzen und Dienstleistungen sind auf der regulären SmartLandlord-Website verfügbar.