
Denkmalgeschützte Immobilien als Investment
Denkmalgeschützte Immobilien in Österreich bieten Investoren spezifische steuerliche Vorteile und Direktzuschüsse durch das Bundesdenkmalamt. Die wichtigsten Hebel sind die begünstigte Verteilung von Sanierungs-Aufwendungen nach § 28 Abs. 3 EStG auf 10 bis 15 Jahre, die beschleunigte AfA für vor 1915 errichtete Gebäude (2 Prozent nach § 8 EStG) und BDA-Zuschüsse, die je nach Objekt und Budget zwischen 10 und 30 Prozent der anerkannten Sanierungskosten liegen. Die in Marketing-Texten oft beworbenen "10 Jahre à 10 Prozent" und "BDA-Förderung bis 40 Prozent" sind allerdings differenziert zu sehen — seit 1.1.2016 gilt nach § 28 Abs. 2 EStG bei normalen vermieteten Wohngebäuden 15-Jahres-Verteilung, und das BDA-Förderbudget von rund 12-16 Mio. Euro pro Jahr reicht nicht für hohe Förderquoten bei allen Sanierungen. Hinzu kommt 2026: Mietenpaket mit Mietpreisbremse im MRG-Vollanwendungsbereich, ImmoESt 30 Prozent ohne Spekulationsfrist (abgeschafft 2012), Wiener Bauordnungsnovelle 2024. Dieser Beitrag zeigt strukturiert die realistischen Möglichkeiten.



