Hitzeschutz bei Wohnungssuche: Was Vermieter jetzt tun sollten

Wolfgang Staufer3 min read23.08.2026, 00:00gestern
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Hitzeschutz bei Wohnungssuche: Was Vermieter jetzt tun sollten

Hitzeschutz wird 2026 zum aktiven Auswahlkriterium bei der Wohnungssuche – private Vermieter sollten Ausstattung und Investitionen jetzt gezielt priorisieren.

Die Wohnungssuche in Österreich hat sich 2026 spürbar verändert: Neben Lage, Größe und Preis fragen Interessenten bei Besichtigungen zunehmend nach Beschattung, Dämmung, Klimaanlage oder Wärmepumpe mit Kühlfunktion. Für private Vermieter bedeutet das, Ausstattungsmerkmale gegen Sommerhitze stärker in den Fokus zu rücken – sowohl bei der Vermarktung als auch bei künftigen Investitionen.

Hitzeschutz als neues Auswahlkriterium bei der Wohnungssuche

Eine Kurier-Meldung vom 22. August 2026 bestätigt den Trend: Wohnungssuchende erkundigen sich verstärkt nach Verschattung, Ausrichtung, Begrünung und Kühlmöglichkeiten. Das Thema ist damit vom reinen Komfortaspekt zu einem handfesten Entscheidungsfaktor geworden.

Zahlen zur Betroffenheit

Eine Velux-Studie aus 2025 zeigt, dass 75 Prozent der Befragten in Österreich unter Sommerhitze in den eigenen vier Wänden leiden. 41 Prozent berichten von negativen Auswirkungen auf den Schlaf. Diese Werte erklären, warum Hitzeschutz bei Besichtigungen inzwischen aktiv angesprochen wird.

Zahlungsbereitschaft der Mieter

Bemerkenswert für Vermieter: 50 Prozent der Mieter:innen wären laut der Studie bereit, für guten Hitzeschutz mehr zu bezahlen. Davon würden 29 Prozent sogar zwischen 1 und 10 Prozent mehr Miete akzeptieren. Das eröffnet Vermietern mit entsprechender Ausstattung einen Vermarktungsvorteil.

Rechtslage: Keine gesetzliche Temperaturgrenze in Sicht

Trotz der gestiegenen Marktrelevanz bleibt die rechtliche Situation unverändert. Eine Wohnrechtsmeldung vom 27. Juni 2026 hält fest, dass es in Österreich keine gesetzlich definierten Grenzwerte gibt, ab denen Mieter einen Anspruch auf Klimaanlage oder Außenjalousien hätten. Auch Stand August 2026 existiert keine explizite gesetzliche Maximaltemperatur für Wohnräume.

Zentrale Normen und offene Fragen

§ 1096 ABGB bildet weiterhin die zentrale Grundlage für den brauchbaren Zustand der Mietsache, aus der bei gravierenden Beeinträchtigungen eine Erhaltungspflicht abgeleitet wird. Das MRG regelt Erhaltungspflichten im Mietrecht generell, enthält aber laut aktuellen Fachbeiträgen keine ausdrücklich normierte Hitzeschutzpflicht mit fixer Temperaturgrenze. Die für Arbeitsstätten bekannte Richtgröße von 26 Grad ist für das Wohnmietrecht nicht bindend.

Politisch gibt es im Sommer 2026 konkrete Forderungen nach Änderungen im Mietrecht, etwa zu Außenbeschattung, Klimageräten und einem Temperaturrichtwert bei sommerlicher Überwärmung. Ein Regierungspapier vom 6. August 2026 dokumentiert ein Maßnahmenpaket zum Hitzeschutz in Wohngebäuden – ein Zeichen, dass das Thema auf Bundesebene angekommen ist. Eine Novelle ist jedoch nach aktuellem Stand noch nicht beschlossen.

Checkliste: Sinnvolle Investitionen für Vermieter

Angesichts der Marktentwicklung lohnt sich für Vermieter eine Bestandsaufnahme der eigenen Objekte. Folgende Punkte sollten geprüft werden:

  • Außenbeschattung: Rollläden, Jalousien oder Markisen bieten wirksameren Schutz als reine Innenverschattung
  • Dämmung: Gute Wärmedämmung hält Hitze im Sommer draußen und spart im Winter Energiekosten
  • Fensterqualität: Hitzeschutzverglasung oder Sonnenschutzfolien können die Aufheizung reduzieren
  • Kühloptionen: Wärmepumpen mit Kühlfunktion werden zunehmend nachgefragt
  • Begrünung und Ausrichtung: Balkone, Loggien und begrünte Außenflächen wirken sich positiv auf das Raumklima aus
  • Querlüftung: Wohnungen mit gegenüberliegenden Fenstern lassen sich nachts effektiver kühlen

Bei Inseraten auf willhaben oder ImmoScout24.at sollten vorhandene Hitzeschutzmerkmale konkret genannt werden, statt sie unerwähnt zu lassen. Das erhöht die Attraktivität des Angebots messbar, gerade angesichts der hohen Zahlungsbereitschaft vieler Mieter:innen.

Zustimmungspflichten bei baulichen Maßnahmen

Für nachträglich installierte Klimaanlagen, Markisen oder Außenbeschattung ist derzeit in der Regel weiterhin die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei Eigentumswohnungen kommt zusätzlich die Einbindung der Eigentümergemeinschaft hinzu. Wer als Vermieter selbst investiert, behält hier die Kontrolle über Umfang und Ausführung der Maßnahmen.

Was heißt das für Vermieter?

Hitzeschutz ist 2026 vom Nebenthema zum handfesten Argument bei der Wohnungssuche geworden, auch wenn eine gesetzliche Temperaturgrenze weiterhin fehlt. Vermieter, die in Außenbeschattung, Dämmung oder Kühloptionen investieren, verbessern die Vermarktungschancen ihrer Objekte und können angesichts der belegten Zahlungsbereitschaft der Mieter:innen unter Umständen auch höhere Mietzinse rechtfertigen. Wer Bestandsobjekte ohne Hitzeschutz besitzt, sollte die politische Diskussion um mietrechtliche Änderungen im Blick behalten – eine Novelle mit neuen Pflichten ist zwar noch nicht beschlossen, aber nicht ausgeschlossen.