PV-Förderung 2027: Fokus auf Speicher statt kleine Anlagen

Das Wirtschaftsministerium plant eine Neuausrichtung der Photovoltaik-Förderung ab 2027 – weg von kleinen PV-Anlagen, hin zu Speichern und Energiemanagement. Was das für private Vermieter und
Neuausrichtung der PV-Förderung ab 2027
Am Donnerstag hat das Wirtschaftsministerium bekanntgegeben, dass die Förderung für Photovoltaikanlagen ab 2027 neu geregelt werden soll. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) verwies dabei auf einen Strategiewechsel: Statt kleine PV-Anlagen breit zu subventionieren, soll der Fokus künftig auf Energiespeicher und intelligentes Energiemanagement gelegt werden. Auch Nachrüstungen bei bestehenden PV-Anlagen sollen künftig förderfähig werden – ein Punkt, der für viele Vermieter mit älteren Anlagen relevant werden dürfte.
Wichtig für die Praxis: Die Ankündigung ist politisch bestätigt, aber noch keine kundgemachte Gesetzesänderung. Solange keine neue Regelung in Kraft tritt, gelten die bestehenden Förderbedingungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) unverändert weiter.
Aktuelle Förderregeln nach EAG im Überblick
Nach der derzeitigen EAG-Systematik ist eine Speicherförderung nur in Kombination mit einer PV-Anlage möglich, mit maximal 50 kWh Nettokapazität und mindestens 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung. Die Förderhöhe liegt aktuell bei 150 Euro/kWh für Speicher und je nach Kategorie bei 130 bis 160 Euro/kWp für PV-Anlagen, gedeckelt auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Im Transparenzportal wird zudem ein Zuschuss von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten für Speicher ausgewiesen, mit einer Obergrenze von 350 Euro/kWh Nennkapazität und 10 kWh pro Standort – diese Werte betreffen jedoch die derzeit dort gelistete Förderschiene und sind nicht automatisch die künftige 2027-Regel.
Genau diese Bindung – Speicher nur zusammen mit neuer oder erweiterter PV-Anlage – soll laut Ankündigung reformiert werden. Berichten zufolge soll ein Entwurf für das neue Fördersystem bereits vor dem dritten Fördercall am 8. Oktober 2026 vorliegen.
Was sich für Vermieter ändert
Für Vermieter mit Mietobjekten steigt die Bedeutung von Speichern deutlich, weil Eigenverbrauch, Lastspitzenmanagement und Netzanschluss gerade bei Mehrparteienhäusern wirtschaftlich immer wichtiger werden. Wer 2026 noch eine kleine PV-Anlage plant, sollte die Wirtschaftlichkeitsrechnung gegen den Stichtag 2027 neu aufstellen: Die Förderung kleiner Anlagen könnte künftig schwächer ausfallen oder nur noch gekoppelt an Speicher und Energiemanagementsystem laufen.
Für Bestandsanlagen wird eine spätere Speichernachrüstung interessanter, sollte die angekündigte Neuregelung diese unabhängig von einer neuen PV-Anlage tatsächlich öffnen. Bei Mietobjekten mit mehreren Parteien lohnt sich zudem ein Blick auf Mieterstrommodelle: Wird der PV-Strom direkt an Mieter verkauft oder verrechnet, verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit zusätzlich zugunsten von Speicher- und Steuerungstechnik statt reiner Modulleistung.
Technische Voraussetzungen: Hausanschluss und Lastmanagement
Wer Speicher künftig stärker fördern lassen will, muss die technischen Voraussetzungen im Objekt prüfen. Bei Mehrparteienhäusern ist der bestehende Hausanschluss oft ein limitierender Faktor für zusätzliche Speicherkapazität und Lastmanagement. Ein intelligentes Energiemanagementsystem, das Lastspitzen glättet und den Eigenverbrauch zwischen mehreren Wohneinheiten steuert, dürfte nach der Neuausrichtung an Gewicht gewinnen – auch weil die politische Stoßrichtung ausdrücklich auf Netzentlastung zielt.
Checkliste: Förderanträge, Fristen und Kombinationen
- Aktuelle Förderbedingungen nach EAG prüfen, solange die neue Regelung nicht kundgemacht ist
- Speicherförderung derzeit nur in Kombination mit PV-Neuerrichtung oder -Erweiterung beantragen
- Fördercall am 8. Oktober 2026 im Auge behalten – möglicherweise mit ersten Details zur 2027-Regel
- Kombination von PV-Förderung mit Sanierungsförderungen für das Gesamtobjekt prüfen (z. B. bei ohnehin geplanter Sanierung)
- Hausanschluss und Lastmanagement-Fähigkeit des Objekts frühzeitig technisch abklären
- Bei Mehrparteienhäusern Mieterstrommodell und Verrechnungslogik gegenüber Mietern klären
Was heißt das für Vermieter?
Die Botschaft aus dem Wirtschaftsministerium ist eindeutig: Ab 2027 verschiebt sich der Förderschwerpunkt von der reinen PV-Erzeugung hin zu Speicher und Systemwirkung. Für private Vermieter bedeutet das, Investitionsentscheidungen für 2026 noch einmal genau gegen den Stichtag zu prüfen und bei Neuplanungen von vornherein Speicher und Energiemanagement mitzudenken. Wer ohnehin eine Sanierung oder Erneuerung der Haustechnik plant, sollte PV, Speicher und mögliche Sanierungsförderungen gemeinsam kalkulieren, statt isoliert auf eine kleine PV-Anlage zu setzen. Bis die neue Regelung tatsächlich kundgemacht ist, gilt: bestehende EAG-Bedingungen nutzen, aber Förderanträge und Fristen bis Oktober 2026 im Blick behalten.
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