Ladeinfrastruktur für Immobilien: Wieland und Sintio zeigen Konzept für intelligentes Laden

Wolfgang Staufer4 min read22.08.2026, 00:00vorgestern
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Ladeinfrastruktur für Immobilien: Wieland und Sintio zeigen Konzept für intelligentes Laden

Auf der Power2Drive 2026 haben Wieland und Sintio ein gemeinsames Konzept für intelligentes Laden in Immobilien vorgestellt – mit direkter Relevanz für Vermieter mit Tiefgaragen und Stellplätzen.

Auf der Power2Drive 2026 haben die Unternehmen Wieland und Sintio ein integriertes Konzept für Ladeinfrastruktur in Wohn- und Gewerbeimmobilien präsentiert. Laut Baulinks-Meldung vom 21.08.2026 kombiniert die Lösung das Flachleitungssystem podis® von Wieland mit intelligenter Abrechnungs- und Steuerungssoftware von Sintio. Für private Vermieter und Immobilien-Investoren, die Ladepunkte für Elektroautos nachrüsten wollen, liefert die Neuvorstellung konkrete Anhaltspunkte für Planung, Kosten und Betrieb.

Was das Konzept technisch bietet

Das Flachleitungssystem podis® ist für die dezentrale Energieverteilung in Tiefgaragen, Parkhäusern und gewerblich genutzten Liegenschaften ausgelegt. Mehrere Ladestationen lassen sich an einem gemeinsamen Leitungsstrang anschließen, was gegenüber klassischer Verkabelung mehrere Vorteile bringt: geringerer Materialaufwand, weniger Platzbedarf im Verteilerschrank und einfachere spätere Erweiterungen, wenn zusätzliche Wallboxen benötigt werden. Für Vermieter mit wachsendem Bedarf – etwa wenn zunächst nur ein Mieter ein E-Auto lädt, später aber mehrere Stellplätze ausgestattet werden sollen – ist das ein praktischer Vorteil, weil die Grundinstallation nicht komplett neu geplant werden muss.

Sintio ergänzt diese physische Infrastruktur um automatisierte, nutzerbezogene Abrechnung und intelligentes Lade- beziehungsweise Lastmanagement. Die Lösung ist herstelleroffen und laut Beschreibung auch mit Komponenten anderer Anbieter kombinierbar, was die Auswahl für Vermieter nicht auf einen einzelnen Hersteller einschränkt.

Gemeinschaftliche versus individuelle Ladelösungen

Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur oder individuelle Wallboxen pro Stellplatz sinnvoller sind. Ein gemeinsamer Leitungsstrang wie bei podis® spricht für Liegenschaften mit mehreren Stellplätzen, weil die Grundinfrastruktur einmal errichtet und bei Bedarf erweitert wird – das senkt langfristig die Kosten pro zusätzlichem Ladepunkt. Bei Einzelobjekten mit nur einem oder zwei Stellplätzen kann hingegen eine einzelne Wallbox mit einfacher Abrechnung ausreichend sein.

Entscheidend ist in beiden Fällen die Abrechnung: Wer zahlt für welchen Stromverbrauch? Genau hier setzt die Softwareseite an, die eine verursachergerechte Abrechnung pro Nutzer ermöglicht und damit Konflikte über Stromkosten unter Mietern oder Miteigentümern reduzieren soll.

Kosten, Preismodell und Wirtschaftlichkeit

Sintio nennt für sein Modell im Wohnimmobilienbereich konkrete Zahlen: Im Fullservice-Modell fallen CHF 11,90 pro Ladepunkt und Monat an, im sogenannten Light-Modell werden stattdessen 10 Prozent des Transaktionsumsatzes verrechnet. Für Vermieter bedeutet das zwei unterschiedliche Kalkulationsansätze – ein Fixbetrag pro Ladepunkt oder eine umsatzabhängige Beteiligung. Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt von der tatsächlichen Ladehäufigkeit ab: Bei wenig genutzten Ladepunkten kann das Light-Modell günstiger sein, bei intensiver Nutzung das Fullservice-Modell.

Wichtig für die Kosten-Nutzen-Rechnung ist außerdem, dass Sintio die laufende Administration übernehmen kann – ein Aspekt, der für Vermieter ohne eigene Hausverwaltung besonders relevant ist, weil Abrechnung und Nutzerverwaltung sonst manuell erfolgen müssten.

Regelungen zur Umlage und Abrechnung

Für die praktische Umsetzung in Mietverhältnissen empfiehlt sich eine getrennte Abrechnung der Ladekosten statt einer pauschalen Umlage über die Betriebskosten, da Ladestrom für E-Autos üblicherweise kein umlagefähiger Betriebskostenposten im Sinne des MRG ist. Eine mögliche Musterformulierung für den Mietvertrag lautet: „Der Mieter ist berechtigt, die bereitgestellte Ladeinfrastruktur gegen gesonderte, nutzungsabhängige Verrechnung des Ladestroms zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt über das vom Vermieter beauftragte Abrechnungssystem.“ Für Eigentümerversammlungen in Wohnungseigentumsobjekten kann ein Beschlussantrag etwa lauten: „Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Errichtung einer gemeinschaftlichen Ladeinfrastruktur auf Basis eines Leitungssystems mit individueller, verbrauchsabhängiger Abrechnung je Nutzer.“

Fristen und rechtlicher Rahmen

Maßgeblich für die Nachrüstpflicht ist die EU-Gebäuderichtlinie, die laut der vorliegenden Fachmeldung bis spätestens Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Für Neubauten sollen künftig 50 Prozent der Stellplätze direkt mit Ladepunkten ausgestattet werden. Bestehende Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bis spätestens 1. Jänner 2027 einen Ladepunkt je zehn Stellplätze nachrüsten, für öffentliche Einrichtungen gilt eine verlängerte Frist bis 2033. Da sich die konkrete österreichische Umsetzung noch entwickeln kann, sollten Vermieter den aktuellen Stand vor größeren Investitionen prüfen.

Was heißt das für Vermieter?

Das Konzept von Wieland und Sintio zeigt, wohin sich Ladeinfrastruktur für Immobilien entwickelt: weg von der reinen Hardware-Installation, hin zu einem Gesamtpaket aus flexibler Verkabelung und automatisierter Abrechnung. Für private Vermieter mit Tiefgarage oder mehreren Stellplätzen lohnt sich der Blick auf Systeme, die spätere Erweiterungen ohne Komplettumbau ermöglichen. Wer jetzt plant, sollte drei Punkte klären: die technische Skalierbarkeit der Grundinstallation, ein klares Abrechnungsmodell für Stromkosten getrennt von den Betriebskosten sowie die Fristen der Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung oder in der Eigentümerversammlung erspart spätere Nachbesserungen und schafft Klarheit für alle Mieter.