Wiener Kurzzeitvermietung: Register kommt Herbst 2026

Wien plant ein verpflichtendes Register für Kurzzeitvermietungen. Was Airbnb-Vermieter jetzt wissen müssen – und wann das Gesetz beschlossen wird.
Register Kurzzeitvermietung Wien: Was Vermieter jetzt wissen müssen
Das Wiener Register für Kurzzeitvermietung nimmt konkrete Formen an. Die Wiener Stadtregierung plant, noch im Herbst 2026 ein verpflichtendes Registrierungssystem für alle Anbieter auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zu beschließen. Für Vermieter bedeutet das: Es wird höchste Zeit, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen.
Bisher war die Kontrolle von Kurzzeitvermietungen in Wien schwierig. Ein zentrales Register soll diese Lücke schließen – und die Stadt erstmals in die Lage versetzen, den Umfang des Phänomens systematisch zu erfassen und zu regulieren.
Warum Wien jetzt handelt
Der Druck auf den Wiener Wohnungsmarkt durch plattformbasierte Kurzzeitvermietungen ist seit Jahren ein politisches Reizthema. Tausende Wohnungen, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte genutzt werden, fehlen dem regulären Mietmarkt. Gleichzeitig fehlte bislang ein verlässliches Instrument, um den tatsächlichen Umfang zu messen.
Das geplante Register soll Transparenz schaffen. Vermieter sollen sich künftig verpflichtend anmelden und eine Registrierungsnummer erhalten, die auf den Plattformen sichtbar angegeben werden muss. Dieser Ansatz folgt dem Vorbild anderer europäischer Städte wie Amsterdam, Barcelona oder Florenz.
Was das Register konkret bedeutet
Noch sind nicht alle Details final beschlossen. Aus dem bisherigen Stand des Verfahrens lassen sich jedoch folgende Kernpunkte ableiten:
- Registrierungspflicht für alle, die eine Wohnung kurzzeitig über Plattformen vermieten
- Vergabe einer individuellen Registrierungsnummer pro Objekt
- Pflicht zur Angabe der Nummer in allen Inseraten auf Buchungsplattformen
- Meldepflichten gegenüber der Stadt Wien, möglicherweise auch für Plattformbetreiber
- Verknüpfung mit bestehenden Regelungen zur Nutzungsänderung von Wohnungen
Wer heute bereits Kurzzeitvermietung betreibt, sollte davon ausgehen, dass eine nachträgliche Registrierung Pflicht wird – ohne Übergangsfrist ist dabei nicht zu rechnen, aber konkrete Details bleiben dem Herbstbeschluss vorbehalten.
Nutzungsänderung und Mietrecht: Der rechtliche Hintergrund
Ein zentrales Problem bei Kurzzeitvermietungen in Wien ist die Nutzungsänderung von Wohnraum. Wer eine Wohnung dauerhaft touristisch vermietet, ändert deren widmungsgemäße Nutzung – das ist in vielen Fällen bewilligungspflichtig oder schlicht unzulässig.
Das Wiener Mietrecht und die Bauordnung sehen für Wohnungen eine Wohnnutzung vor. Touristische Dauervermietung kann als unerlaubte Nutzungsänderung gewertet werden, was im schlimmsten Fall zu Vertragskündigungen, Bußgeldern oder dem Entzug der Baugenehmigung führen kann.
Das neue Register wird diesen Bereich voraussichtlich stärker ins Visier nehmen. Behörden erhalten durch die Registrierungspflicht erstmals systematischen Zugang zu Daten, die Verstöße leichter nachweisbar machen.
Was Airbnb-Vermieter jetzt tun sollten
Wer in Wien Kurzzeitvermietung betreibt, sollte die Entwicklungen nicht abwarten. Folgende Schritte sind ratsam:
- Rechtslage prüfen: Ist die aktuelle Nutzung der Wohnung mit Mietvertrag, Hausordnung und Baurecht vereinbar?
- Unterlagen sichern: Mietverträge, Eigentumsnachweise und ggf. behördliche Genehmigungen griffbereit halten
- Plattform-Inserate überprüfen: Entsprechen Angaben der tatsächlichen Nutzung?
- Steuerliche Situation klären: Kurzzeitvermietungseinnahmen sind steuerpflichtig – Abstimmung mit Steuerberater empfohlen
- Herbst 2026 im Blick behalten: Den Beschluss und die daran anknüpfenden Übergangsfristen aktiv verfolgen
Österreichweiter Trend zur Regulierung
Wien ist nicht allein. Auch in anderen österreichischen Bundesländern – etwa in Tirol und Salzburg – werden Kurzzeitvermietungen zunehmend reguliert. Die EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungsdaten (in Kraft seit 2025) verpflichtet Plattformbetreiber bereits jetzt zur Datenweitergabe an Behörden. Das Wiener Register wäre ein lokaler Überbau, der diese Daten operationalisiert.
Für Vermieter, die Airbnb in Wien als Einkommensquelle nutzen, wird die Luft dünner. Wer frühzeitig handelt, sichert sich jedoch Vorteile: eine rechtskonforme Ausgangslage und keine unangenehmen Überraschungen beim Beschluss im Herbst 2026.
Fazit
Das Register für Kurzzeitvermietung in Wien ist kein fernes Zukunftsprojekt mehr – der Herbst 2026 rückt näher. Vermieter sollten ihre Objekte jetzt rechtlich durchleuchten, steuerlich absichern und die weitere Entwicklung eng beobachten. SmartLandlord.AT hält Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.
More News

Insolvenzen Österreich Q2 2026: Rückgang als Marktsignal
08.08.2026
Hitzeschäden 2026: IHS warnt vor 3 Mrd. Euro BIP-Minus
07.08.2026
Balkon-Anbauten nachträglich: Erleichterungen 2026 gefordert
07.08.2026
MRG-Reform 2026: Mietzinsminderung bei Hitze gefordert
07.08.2026
Klima-Sozialfonds 2026: Wer Förderung beim Heizungsausstieg bekommt
07.08.2026