Wien verschärft Airbnb-Regeln: Was Vermieter jetzt beachten müssen

Wolfgang Staufer3 min read25.08.2026, 00:00vor 6 Stunden
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Wien verschärft Airbnb-Regeln: Was Vermieter jetzt beachten müssen

Wien führt eine Registrierungspflicht für Airbnb-Vermieter ein und verschärft die Kontrolle der bestehenden 90-Tage-Grenze für Kurzzeitvermietungen.

Die Stadt Wien verschärft die Regeln für Airbnb-Vermieter und andere Anbieter von Kurzzeitvermietungen deutlich. Wer in Wien eine Wohnung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vermietet, muss künftig strengere Vorgaben erfüllen und mit schärferen Kontrollen rechnen.

Wien verschärft Airbnb-Regeln: Die aktuelle Rechtslage

Seit 1. Juli 2024 gilt in Wien eine klare Obergrenze für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen. Ohne behördliche Ausnahmebewilligung dürfen Wohnungen maximal 90 Tage pro Kalenderjahr kurzzeitig vermietet werden.

Die 90-Tage-Grenze im Detail

Die Regel betrifft alle Vermietungen über Plattformen wie Airbnb, Booking.com und vergleichbare Anbieter. Wer diese Frist überschreiten will, benötigt eine behördliche Ausnahmebewilligung – ohne diese drohen empfindliche Konsequenzen.

Zusätzliche Beschränkung auf Hausebene

Neben der individuellen 90-Tage-Grenze gibt es laut Berichten eine weitere Einschränkung: In einem Haus darf nur die Hälfte der Einheiten kurzzeitig vermietet werden. Für Eigentümer in Mehrparteienhäusern kann das bedeuten, dass die Zustimmung anderer Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer relevant wird.

Neu: Zentrale Registrierungspflicht für Gastgeber

Die eigentliche Verschärfung betrifft 2026 die Einführung eines zentralen Registrierungsregimes für Gastgeber. Damit reagiert Wien auf die bisher lückenhafte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften.

Registrierungsnummer im Inserat Pflicht

Gastgeber müssen sich künftig registrieren und erhalten eine eindeutige Registrierungsnummer. Diese Nummer muss direkt im Online-Inserat angeführt werden – fehlt sie, dürfte das Angebot als unzulässig gelten. Damit wird die Kontrolle für die Wiener Baupolizei erheblich erleichtert, da unregistrierte Inserate leichter identifizierbar werden.

Strengere Kontrollen und Strafrahmen

Die Wiener Baupolizei kündigte an, Verstöße künftig konsequenter zu verfolgen. Bei Verstößen gegen die Registrierungs- oder Bewilligungspflicht drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Diese Kombination aus Transparenzpflicht und schärferem Vollzug soll die bisherige 90-Tage-Regel wirksamer durchsetzen.

Was bedeutet das konkret für private Vermieter?

Für private Vermieter in Wien ergeben sich aus den neuen Regeln mehrere unmittelbare Handlungspflichten. Wer eine Wohnung über Airbnb oder ähnliche Plattformen anbietet, sollte die eigenen Buchungen und rechtlichen Voraussetzungen jetzt überprüfen.

  • Buchungskalender auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr begrenzen, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt
  • Rechtzeitig um die neue Registrierungsnummer ansuchen und diese im Inserat angeben
  • Bei geplanter Vermietung über 90 Tage hinaus frühzeitig eine Ausnahmebewilligung bei der Behörde beantragen
  • In Mehrparteienhäusern prüfen, ob die hausinterne Grenze von der Hälfte der Einheiten bereits ausgeschöpft ist
  • Bestehende Inserate auf Plattformen regelmäßig auf Konformität mit den neuen Vorgaben kontrollieren

Die genaue Umsetzungsfrist der Registrierungspflicht ist in den bisherigen Meldungen nicht abschließend datiert, die Stadt Wien stellt die Maßnahme jedoch als aktuelle und unmittelbar wirksame Verschärfung dar.

Was heißt das für Vermieter?

Für Wiener Vermieter, die über Airbnb oder vergleichbare Plattformen vermieten, wird Compliance zur Pflicht statt zur Kür. Die Kombination aus 90-Tage-Grenze, verpflichtender Registrierungsnummer und Strafen bis zu 50.000 Euro macht rechtliche Absicherung wichtiger denn je.

Wer plant, eine Wohnung dauerhaft oder über die gesetzliche Frist hinaus kurzzeitig zu vermieten, sollte frühzeitig eine Ausnahmebewilligung beantragen. Bestandsinserate ohne Registrierungsnummer sollten umgehend angepasst werden, um Bußgelder und mögliche Sperrungen durch die Wiener Baupolizei zu vermeiden.