Sanierungsbonus Österreich 2026: Antragsstopp und Hinweise für Vermieter
Stand 25. September 2026: Der Sanierungsbonus ist für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Was bestehende Antragsteller beachten und wie Vermieter neue Sanierungen ohne ungesicherte Förderzusagen planen können.
Stand: 25. September 2026. Der Sanierungsbonus des Bundes steht derzeit nicht für neue Registrierungen und Anträge offen. Planen Sie deshalb keine neue Sanierung mit einem vermeintlich noch verfügbaren Sanierungsbonus. Für bereits registrierte oder eingereichte Vorhaben gelten die jeweiligen Programmbedingungen und Fristen weiter.
Aktueller Förderstatus: keine neuen Anträge
Laut offizieller Sanierungsoffensive wurde der Sanierungsbonus am 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Antragstellungen geschlossen. Die Mitteilung vom 10. Juli 2026 informiert außerdem über ausgeschöpfte Mittel der Sanierungsoffensive und das Ende neuer Registrierungen auch beim Kesseltausch. Der Kesseltausch ist daher zum Stand dieses Artikels keine offen verfügbare Ausweichförderung. Maßgeblich bleibt die aktuelle Information der Förderstelle: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
Bereits registriert oder einen Antrag eingereicht?
Nach Angaben der Förderstelle sind bestehende Registrierungen und Anträge vom Antragsstopp nicht betroffen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Registrierung bereits einer endgültigen Förderzusage entspricht. Prüfen Sie Ihren individuellen Bearbeitungsstand, die Bedingungen Ihrer Förderschiene und die für Ihr Vorhaben geltenden Umsetzungs- und Einreichfristen. Die offizielle Website verweist dafür auf KPC-Online.
Halten Sie Registrierungsbestätigung, Antragsunterlagen, Förderzusage, Rechnungen und technische Nachweise zusammen. Klären Sie offene Fragen direkt mit der Förderstelle, bevor Sie Ihr Vorhaben oder den Zeitplan ändern.
Neue Sanierung geplant: diese Punkte zuerst prüfen
Klären Sie zunächst den technischen Sanierungsbedarf und erstellen Sie mit geeigneten Fachleuten eine belastbare Kostenplanung. Prüfen Sie anschließend bei den zuständigen Stellen Ihres Bundeslands und Ihrer Gemeinde, ob für das konkrete Objekt und die geplanten Maßnahmen aktuell ein passendes Programm offen ist. Aus diesem Artikel folgt keine Zusage, dass eine regionale Förderung verfügbar ist.
Lassen Sie sich vor Beauftragung erklären, welche Reihenfolge für Beratung, Registrierung, Antrag, Auftrag, Baubeginn und Abrechnung vorgeschrieben ist. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Programm. Eine pauschale Regel zur Antragstellung vor jedem Baubeginn ersetzt die Prüfung der konkreten Förderbedingungen nicht. Prüfen Sie auch, ob mehrere Förderungen überhaupt kombiniert werden dürfen.
Finanzierung ohne ungesicherte Zuschüsse rechnen
Stellen Sie eine Basisrechnung ohne noch nicht bewilligte Zuschüsse auf. Bereits bestätigte Förderungen und bloß mögliche Förderungen sollten getrennt ausgewiesen werden. Berücksichtigen Sie Investitionskosten, Finanzierung, laufende Aufwendungen und einen angemessenen Kostenpuffer.
Vereinfachtes Planungsbeispiel ohne Förderzusage: Für eine Sanierung mit 120.000 Euro Kosten ist zunächst die Finanzierung der vollen 120.000 Euro zu planen. Ein möglicher, aber unbestätigter Zuschuss reduziert diesen gesicherten Finanzierungsbedarf nicht. Zusätzliche Mieteinnahmen sollten Sie nur ansetzen, wenn sie rechtlich zulässig und für das konkrete Objekt nachvollziehbar sind; eine Sanierung garantiert keine bestimmte Miet- oder Wertsteigerung.
Steuerliche Behandlung separat klären
Lassen Sie die Einordnung der einzelnen Arbeiten sowie deren steuerliche Berücksichtigung von Ihrer Steuerberatung prüfen. Eine pauschale Abschreibung sämtlicher Sanierungs- oder Herstellungsaufwendungen über 15 Jahre ist keine geeignete Planungsgrundlage. Zuschüsse und steuerliche Abzüge dürfen nicht ungeprüft als doppelte Entlastung addiert werden. Für die Beurteilung sollten Sie Art und Umfang der Arbeiten, Kostenaufteilung und etwaige Förderzusagen vollständig dokumentieren.
Fazit und offizieller Stand
Für neue Vorhaben sollte der geschlossene Sanierungsbonus nicht als verfügbare Finanzierung eingeplant werden. Bestehende Antragsteller sollten ihre individuellen Fristen und Nachweise sichern; neue Projekte benötigen eine belastbare Finanzierung und eine gesonderte Prüfung tatsächlich offener Programme.
Offizielle Statusinformationen: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
Dieser Artikel wurde am 25. September 2026 inhaltlich aktualisiert. Förderbedingungen können sich ändern. Die Hinweise ersetzen weder eine Förderzusage noch eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.





