400 Airbnb-Wohnungen in Graz: Stadt kann kaum eingreifen

Redaktion2 min read21.09.2026, 00:00vor 11 Stunden
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400 Airbnb-Wohnungen in Graz: Stadt kann kaum eingreifen

In Graz sind rund 400 Unterkünfte auf Airbnb gelistet, doch der Stadt fehlen zentrale Zuständigkeiten, um Kurzzeitvermietung wirksam zu regulieren.

In Graz sind derzeit rund 400 Airbnb-Unterkünfte gelistet. Das Rathaus kann Kurzzeitvermietung aber nur begrenzt selbst steuern, weil zentrale Kompetenzen bei Bund und Land liegen, nicht bei der Stadt.

Seit Frühjahr 2025 übermittelt Airbnb Plattformdaten an die Stadt Graz. Dadurch konnten 164 Vermieter identifiziert und ins städtische Meldesystem überführt werden. Zuvor war die Stadt weitgehend auf eigene Erhebungen angewiesen.

Die aktuelle Zahl von rund 400 Unterkünften liegt deutlich unter jener von 2023, als für das Jahr 2022 noch 550 Airbnb-Wohnungen gemeldet wurden. Damals war laut Stadtangaben rund ein Fünftel dieser Unterkünfte nicht ordnungsgemäß angemeldet. In der Folge verhängte die Stadt 12 Strafen zu je 250 Euro – ein Betrag, der angesichts der Mieteinnahmen aus Kurzzeitvermietung kaum abschreckend wirkt.

Das grundsätzliche Problem bleibt: Ob eine Vermietung baurechtlich als Nutzungsänderung gilt oder gewerberechtlich als betriebliche Tätigkeit einzustufen ist, entscheidet sich nicht in der Kompetenz der Stadt Graz, sondern bei Land und Bund. Solange diese Fragen nicht bundesweit einheitlich geklärt sind, bleibt der städtischen Kontrolle ein enger Rahmen.

Parallel dazu hat die Stadt Graz für 2026 eine mietrechtliche Änderung kommuniziert: Bei Vermietung durch Unternehmer:innen wird die gesetzliche Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre verlängert. Das betrifft klassische Mietverhältnisse und ist von der Kurzzeitvermietungs-Problematik zu unterscheiden, zeigt aber, dass Graz beim Wohnungsmarkt insgesamt nachjustiert.

Unabhängig von der Kurzzeitvermietung gilt in Österreich weiterhin das Meldegesetz 1991: Gäste müssen binnen 24 Stunden nach Ankunft angemeldet werden, die entsprechenden Einträge sind sieben Jahre aufzubewahren. Diese Pflicht betrifft grundsätzlich jede Form der entgeltlichen kurzfristigen Beherbergung, unabhängig von der Buchungsplattform.

Was heisst das fuer Vermieter?

Wer in Graz über Airbnb oder vergleichbare Plattformen vermietet, sollte davon ausgehen, dass die Stadt dank der Datenübermittlung künftig gezielter nachfragt und meldet. Die Einstufung als gewerbliche Vermietung kann zusätzliche Pflichten auslösen, deren Prüfung bei Land oder Bund liegt und nicht allein von der Stadt entschieden wird. Wer klassisch, also längerfristig vermietet, sollte die ab 2026 geltende Mindestbefristung von fünf Jahren für Vermietungen durch Unternehmer:innen im Blick behalten.