Deutsche Mietrechtsreform: Kabinett beschliesst Entwurf

Redaktion2 min read01.10.2026, 00:00vorgestern
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Deutsche Mietrechtsreform: Kabinett beschliesst Entwurf

Das deutsche Kabinett hat den Entwurf von Justizministerin Hubig zur Mietrechtsreform beschlossen; er betrifft deutsche Vermieter, in Oesterreich gilt weiter das MRG.

Das deutsche Bundeskabinett hat den Entwurf zur Mietrechtsreform von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beschlossen, den sie im Februar 2026 vorgelegt hatte. Laut Handelsblatt sind rund 5,5 Millionen private Vermieter in Deutschland betroffen. Fuer Oesterreich hat die Reform keine unmittelbare Wirkung: Hier gelten MRG und ABGB.

Was der deutsche Entwurf vorsieht

Bei Zahlungsverzug soll eine ordentliche Kuendigung unwirksam werden koennen, wenn der Mieter die Rueckstaende innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Raeumungsklage vollstaendig begleicht. Die Regel greift nur, wenn es in den vorangegangenen zwei Jahren keine solche Schonfristzahlung gab.

Befristete Mietvertraege sollen nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie hoechstens sechs Monate laufen. Bisher ist die Ausnahme weiter gefasst.

Fuer Kurzzeitvermietung und Moeblierungszuschlag sind strengere Vorgaben geplant. Der Zuschlag fuer moeblierte Wohnungen muss kuenftig offen ausgewiesen werden, dazu kommt eine neue Auskunftspflicht. Diese Neuregelungen sollen am ersten Tag des vierten Monats nach der Verkuendung in Kraft treten.

Der Entwurf aendert das Recht der Wohn- und Geschaeftsraummiete und wird in der Praxis auch als "Mietrecht II" bezeichnet. Laut Handelsblatt bringt er insgesamt mehr Regulierung, neue Fristen und strengere Mieterschutzregeln.

Was heisst das fuer Vermieter?

Fuer Vermieter in Oesterreich aendert sich durch den deutschen Entwurf nichts; Hauptmietzins, Befristungen und Kuendigung richten sich weiter nach dem MRG. Relevant ist die Meldung vor allem fuer Eigentuemer mit Objekten in Deutschland, die Vertraege zu Befristung und Moeblierung vor dem Inkrafttreten pruefen sollten.