E-Scooter-Vermieter: Wien setzt auf strengere Haftung

Redaktion2 min read27.09.2026, 00:00vor 6 Tagen
Share X LinkedIn
E-Scooter-Vermieter: Wien setzt auf strengere Haftung

In Wien greift bereits eine verschärfte Auslegung der Vermieterpflichten für stationslose E-Scooter, die für Verleih-Betreiber auf Privatgrundstücken relevant wird.

Wien wendet die Pflichten für Vermieter stationsloser E-Scooter künftig strenger an: Falsch abgestellte Roller müssen entfernt werden, unabhängig davon, wer sie zuletzt genutzt oder umgestellt hat. Das geht aus der aktuellen Auslegung der Wiener E-Scooter-Verordnung hervor. Für Grundstückseigentümer, die E-Scooter-Verleih anbieten oder dulden, wächst damit die organisatorische Verantwortung.

Konkret verlangt § 4 Abs. 6 der Verordnung, dass falsch abgestellte Fahrzeuge "unverzüglich, spätestens jedoch nach 15 Minuten" entfernt oder korrekt aufgestellt werden müssen. Die Bestimmung unterscheidet laut der Wiener Praxis nicht danach, ob der Fehlzustand vom letzten Mieter oder von einer dritten Person verursacht wurde. Der Vermieter bleibt also in der Pflicht, selbst wenn er den Roller nicht selbst falsch abgestellt hat.

Hintergrund ist eine breitere politische Debatte: Bereits im März 2026 wurde auf Bundesebene diskutiert, E-Scooter-Vermieter stärker in die Verantwortung zu nehmen und ihnen eine Haftung ähnlich der Halterhaftung im Kfz-Bereich aufzuerlegen – also unabhängig vom eigenen Verschulden. Eine bundesweite generelle Verschuldenshaftung ist derzeit nicht als beschlossenes Gesetz bestätigt, die Wiener Auslegung zeigt aber, wohin die Entwicklung geht.

Seit 1. Mai 2026 gilt zudem die 36. StVO-Novelle, die E-Scooter als eigenständige Fahrzeugkategorie behandelt. Für Modelle bis 25 km/h und 250 Watt besteht in Österreich weiterhin keine generelle Versicherungspflicht. Stärkere Roller über diesen Grenzwerten benötigen dagegen eine Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Betroffen sind vor allem Miet- und Sharing-Modelle, weniger private Einzelbesitzer eines Scooters. Wer auf seinem Grundstück einen Verleih betreibt oder betreiben lässt, muss künftig damit rechnen, dass ein Verweis auf fehlendes eigenes Verschulden bei einem falsch abgestellten Roller nicht ausreicht.

Was heißt das für Vermieter?

Wer E-Scooter zur Miete anbietet, sollte die eigene Organisation prüfen, damit falsch abgestellte Fahrzeuge innerhalb der 15-Minuten-Frist erkannt und entfernt werden können. Die Argumentation "nicht mein Verschulden" trägt nach der Wiener Auslegung nicht mehr. Steigende Kosten für Entfernung, Verwaltung und mögliche Strafen sollten in die Kalkulation eines Verleihmodells einfließen, bevor eine strengere bundesweite Regelung folgt.