Erst 3000 Wiener Bauwerksbücher registriert

Redaktion2 min read21.09.2026, 00:00vor 11 Stunden
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Erst 3000 Wiener Bauwerksbücher registriert

Von rund 31.000 Wiener Altbauten mit Baujahr vor 1919 haben laut Baupolizei bisher nur etwa 3000 ein Bauwerksbuch registrieren lassen.

Von den rund 31.000 Wiener Gebäuden mit Baujahr vor 1919 sind bislang erst rund 3000 Bauwerksbücher bei der Baupolizei (MA 37) registriert. Das teilte die Behörde dem "Standard" auf Anfrage mit. Bis zum 31. Dezember 2027 müssen alle betroffenen Eigentümer diese Registrierung nachholen.

Grundlage ist Paragraf 128a der Wiener Bauordnung, der mit der Novelle 2023 beschlossen wurde. Betroffen sind ausschließlich Altbauten, die vor 1919 errichtet wurden. Für sie schreibt die Bauordnung vor, dass der Zustand des Gebäudes dokumentiert und diese Information der Stadt zugänglich gemacht wird.

Wichtig für Eigentümer: Das Bauwerksbuch selbst muss nicht bei der Stadt Wien hochgeladen werden. Registriert werden muss lediglich die Information, wo die Behörde das Dokument im Bedarfsfall einsehen kann. Diese Angabe muss bis Ende 2027 vorliegen, das Bauwerksbuch selbst bleibt beim Eigentümer oder seinem Ansprechpartner.

Die MA 37 betont zudem, dass die bislang gemeldeten rund 3000 Fälle vorerst nur Registrierungen sind, nicht zwingend bereits vollständig hinterlegte Bauwerksbücher. Der Unterschied zwischen formaler Meldung und inhaltlich fertiggestelltem Dokument dürfte in der Praxis relevant bleiben, je näher die Frist rückt.

Auf die Erstellung solcher Bauwerksbücher haben sich mittlerweile zahlreiche Zivilingenieurbüros spezialisiert. Sowohl diese Büros als auch die Stadt Wien raten Hauseigentümern, die Erstellung nicht auf die letzten Monate vor der Frist zu verschieben. Mit einer wachsenden Zahl an Anfragen kurz vor Fristablauf ist zu rechnen, was zu Kapazitätsengpässen bei den spezialisierten Anbietern führen könnte.

Was heißt das für Vermieter?

Wer einen Wiener Altbau mit Baujahr vor 1919 besitzt, sollte die Beauftragung eines Bauwerksbuchs jetzt einplanen und nicht erst 2027. Wer die Frist zum 31. Dezember 2027 versäumt, riskiert Sanktionen nach der Bauordnung. Da für die Erstellung meist ein Zivilingenieurbüro nötig ist, lohnt sich ein früher Termin auch wegen absehbarer Wartezeiten kurz vor Fristende.