Finanzermittler werfen Benko Scheinstiftung und Abgabenbetrug vor

Finanzermittler belasten René Benko in einem neuen Zwischenbericht schwer und werfen ihm ein steuerliches Scheinkonstrukt über zwei Privatstiftungen vor.
Die Finanzermittler des Amts für Betrugsbekämpfung werfen René Benko in einem dritten Zwischenbericht an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor, die Familie Benko Privatstiftung und die liechtensteinische Ingbe Stiftung faktisch allein beherrscht zu haben. Das geht aus einem Bericht des KURIER hervor. Formal fungierte Benkos Mutter Ingeborg als Hauptstifterin und Begünstigte, laut Akten soll sie jedoch nur vorgeschoben gewesen sein.
Die pensionierte Kindergärtnerin habe über kein nennenswertes Vermögen verfügt, um Stiftungen zu dotieren, heißt es im Bericht der Finanzermittler. Selbst die 29.000 Schweizer Franken, die sie angeblich in die Ingbe einbrachte, sollen tatsächlich aus René Benkos Mitteln gestammt haben. Die Ermittler sprechen von einem Scheinkonstrukt nach § 23 Bundesabgabenordnung.
Autoritärer Ton gegenüber Stiftungsräten
Benko soll die Stiftungsorgane über Jahre nach Belieben dominiert und faktische Weisungsrechte ausgeübt haben. Die Vorstände der Familie Benko Privatstiftung hätten sich ihm gegenüber mehrheitlich in wirtschaftlicher Abhängigkeit befunden. Gegenüber den liechtensteinischen Stiftungsräten habe er einen „äußerst autoritären Tonfall“ angeschlagen, so die Finanzermittler in ihrem Bericht. Diese seien seinen Anweisungen bedingungslos nachgekommen, besonders ab 2023, als der Signa-Konzern in Schwierigkeiten geriet.
Das Fürstliche Landgericht in Vaduz habe festgestellt, die Ingbe sei für Benko wie ein „Bankkonto“ gewesen, auf das er über seine Mutter jederzeit habe zugreifen können und das vor seinen Gläubigern sicher gewesen sei. Überweisungen der Ingbe an Ingeborg Benko in Höhe von insgesamt neun Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 sollen laut den Finanzermittlern zumindest überwiegend René Benko selbst zugutegekommen sein.
Das Oberlandesgericht Wien hatte bereits im Februar festgestellt, dass zahlreiche Ermittlungsergebnisse für eine faktische Machthaberschaft Benkos innerhalb der Signa-Gruppe und der Privatstiftungen sprechen. Führungskräften sei auch in den Stiftungen nur die Rolle von Statisten zugekommen, die zuvor von Benko getroffene Entscheidungen umsetzten.
Die Finanzermittler leiten daraus einen dringenden Verdacht auf Abgabenbetrug ab: Da Benko als mutmaßlich alleiniger Machthaber im Hintergrund die tatsächliche Verfügungsmacht über beide Stiftungen besessen habe, seien sämtliche Vermögenswerte und Einkünfte direkt seinem Privatvermögen zuzurechnen und zu versteuern. Bei Abgabenbetrug durch ein Scheinkonstrukt mit einem 500.000 Euro übersteigenden Betrag drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Benkos Verteidiger Norbert Wess weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber dem KURIER erklärte er, es sei gängige Praxis, dass ein Stifter mit Vorschlägen an die Stiftungsvorstände herantrete. Das begründe keine Scheinkonstruktion, solange die Vorstände jedes Geschäft eigenständig prüften und für sinnvoll befänden.
Was heißt das für Vermieter?
Für Vermieter und Immobilieneigentümer zeigt der Fall, wie genau Finanzbehörden inzwischen Stiftungskonstruktionen und die tatsächliche Entscheidungsmacht dahinter prüfen. Wer Vermögen oder Immobilien über Stiftungen oder ähnliche Konstrukte hält, sollte klare, dokumentierte Entscheidungswege der Organe sicherstellen. Steuerlich transparente Gestaltungen ohne echte Unabhängigkeit der Vorstände können im Ernstfall als Scheinkonstrukt gewertet werden.
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