Nur 21 % der Immobilienbranche in Österreich nutzen KI aktiv

Redaktion2 min read24.09.2026, 00:00letzte Woche
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Nur 21 % der Immobilienbranche in Österreich nutzen KI aktiv

Eine aktuelle Auswertung zeigt: Österreichs Immobilienwirtschaft testet künstliche Intelligenz vielerorts erst, breiter Einsatz bleibt die Ausnahme.

Österreichs Immobilienwirtschaft setzt künstliche Intelligenz bislang nur in kleinem Umfang produktiv ein. Laut einer aktuellen Meldung von DiePresse.com nutzen lediglich 21 % der Befragten in der Branche KI bereits aktiv im Tagesgeschäft, während 42 % die Technologie erst in Pilotprojekten oder Testläufen erproben.

Dort, wo KI bereits arbeitet, geschieht das vor allem bei der Transaktionsvorbereitung, bei Exposés und bei der Immobilienbewertung. Für den heimischen PropTech-Markt weist eine aktuelle Einordnung 25 Unternehmen mit verifizierten KI-Funktionen aus, ein weiterer Marktüberblick zählt insgesamt 160 heimische PropTech-Firmen, die an der Digitalisierung der Branche arbeiten.

Verwaltungssoftware rückt in den Fokus

Neu ist vor allem die Verschiebung weg von reinen Makler- und Bewertungstools hin zu KI-gestützter Verwaltungssoftware. Ein aktuelles Produktbeispiel richtet sich gezielt an private und kleine gewerbliche Vermieter mit bis zu 100 Einheiten – also genau jenes Segment, das bisher kaum digitale Werkzeuge im großen Stil einsetzt.

Damit verschiebt sich die Relevanz von KI in der Immobilienwirtschaft: Nicht mehr nur institutionelle Player mit großen Portfolios, sondern auch Einzelvermieter geraten ins Blickfeld der Anbieter.

EU AI Act setzt den rechtlichen Rahmen

Parallel zur zögerlichen Marktdurchdringung greift der europäische Rechtsrahmen bereits. Die KI-Verordnung der EU, die Verordnung (EU) 2024/1689, ist seit 1. August 2024 in Kraft. Seit 2. Februar 2025 gelten Verbote bestimmter KI-Praktiken sowie erste Schulungspflichten, seit 2. August 2025 zusätzliche Vorgaben insbesondere für sogenannte General-Purpose-KI-Systeme.

Ab 2. August 2026 werden die meisten Anforderungen für hochriskante KI-Systeme verbindlich. Für Anwendungen in der Immobilienverwaltung, etwa bei automatisierten Bonitätsprüfungen oder Mieterauswahl, kann das relevant werden, sobald solche Systeme als hochriskant eingestuft sind.

Was heißt das für Vermieter?

Wer als privater Vermieter KI-gestützte Tools für Exposés, Mietkommunikation oder Dokumentenaufbereitung nutzt, spart Zeit – muss aber weiterhin selbst prüfen, ob Ergebnisse korrekt sind und personenbezogene Daten von Mietern datenschutzkonform verarbeitet werden. Rechtsfragen zu Hauptmietzins, Betriebskosten, Indexierung oder Kündigung nach dem MRG lassen sich durch KI nicht ersetzen, hier bleibt die juristische Prüfung Pflicht. Der EU AI Act setzt ab 2026 zusätzliche Leitplanken, die bei hochriskanten Anwendungen auch kleine Vermieter betreffen können.