OeNB hebt Basis- und Referenzzinssatz um 50 Basispunkte an

Die OeNB hat Basis- und Referenzzinssatz zum 16. September 2026 um jeweils 50 Basispunkte erhöht, mit direkten Folgen für Kreditkosten und Mietkalkulation.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat mit Wirkung zum 16. September 2026 den Basiszinssatz und den Referenzzinssatz jeweils um 50 Basispunkte angehoben. Der Basiszinssatz liegt seither bei 2,03 %, der Referenzzinssatz bei 3,15 %. Grundlage der OeNB Zinswende sind die jüngsten Zinsschritte der Europäischen Zentralbank, die über die OeNB-Sätze auf den heimischen Finanzierungsmarkt durchschlagen.
Parallel weist die OeNB seit demselben Stichtag einen Einlagefazilitätssatz von 2,50 %, einen Hauptrefinanzierungssatz von 2,65 % und einen Spitzenrefinanzierungssatz von 2,90 % aus. Für Häuslbauer und Vermieter mit variabler Finanzierung bedeutet die OeNB Zinswende steigende laufende Zinsbelastungen.
Wohnkredite wieder teurer
Neu vergebene Wohnbaukredite an private Haushalte kosteten im Juli laut OeNB im Schnitt 3,54 %, nach 3,35 % im Sommer 2025. Der Effektivzinssatz lag im Juni bei 3,89 %. Nach Zinsbindung aufgeschlüsselt zeigt sich: variable oder bis ein Jahr gebundene Kredite kosteten im Juli 3,62 %, ein bis fünf Jahre gebundene 3,40 %, fünf bis zehn Jahre gebundene 3,48 % und Bindungen über zehn Jahre 3,59 %.
Trotz der steigenden Finanzierungskosten ziehen die Immobilienpreise weiter an. Laut Statistik Austria verteuerten sich Häuser und Wohnungen im ersten Halbjahr um 3,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Bei Gewerbeimmobilienkrediten hat die Aufsicht im Juli zusätzlich nachgeschärft: Der Systemrisikopuffer wurde auf 2 % angehoben. Das bedeutet für Banken höhere Kapitalanforderungen im gewerblichen Kreditgeschäft, was sich in der Praxis auf Konditionen und Vergabepraxis auswirken kann.
Was heißt das für Vermieter?
Wer eine Anschlussfinanzierung braucht oder variabel verschuldet ist, muss durch die OeNB Zinswende mit spürbar höheren Zinskosten rechnen als noch vor einem Jahr. Die Mietkalkulation gerät dadurch unter Druck, während der Wertzuwachs der Immobilie die höheren Finanzierungskosten nicht automatisch ausgleicht. Vermieter mit an den Referenzzinssatz gekoppelten Verträgen sollten die Anpassungsklauseln und Stichtage jetzt prüfen. Bei geplanten Gewerbeimmobilien-Finanzierungen ist mit strengeren Konditionen wegen des höheren Systemrisikopuffers zu rechnen.
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