REAL INVEST Austria beschränkt Anteilsrücknahme ab 29.9.

Der offene Immobilienfonds REAL INVEST Austria der Bank Austria führt Rücknahmen seit 29. September 2026 nur noch anteilig aus, weil die Mindestliquidität unterschritten wurde.
Der Immobilienfonds REAL INVEST Austria der Bank Austria hat am 29. September 2026 die Rücknahmebeschränkung aktiviert. Verkaufsaufträge von Anlegern werden seither nur noch anteilig nach einer Ausführungsquote bedient. Das berichtet derstandard.at.
Betroffen sind die Anteilsklassen AT0000634357, AT0000634365 und AT0000A05RD2. Nicht ausgeführte Teile eines Verkaufsauftrags werden gelöscht, die entsprechenden Anteile bleiben im Depot. Der Kauf neuer Anteile ist weiterhin möglich.
Als Grund nennt die Bank Austria eine unterschrittene Mindestliquidität des Fonds. Die Beschränkung ist als vorübergehendes Liquiditätsmanagement-Instrument angelegt.
Neue Fondsbestimmungen ab 1. November
Parallel treten am 1. November 2026 geänderte Fondsbestimmungen in Kraft. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Änderung am 4. August 2026 genehmigt. Laut Anlegerinformation sind die Anpassungen durch gesetzliche Neuerungen mit Stichtag 1. Jänner 2027 veranlasst; genannt werden das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) und dort § 19 Abs. 2.
Künftig gilt für Rückgaben eine 12-monatige Behaltefrist: Anleger halten die Anteile zunächst ein Jahr und geben erst danach die Rückgabeerklärung ab. Davon ausgenommen sind Freibeträge, innerhalb derer eine Rückgabe auch vor Fristablauf möglich bleibt:
- 2027 und 2028: 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Anteilsinhaber
- 2029 und 2030: 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Anteilsinhaber
Was heisst das fuer Vermieter?
Wer Mittel aus diesem Fonds für Instandhaltung, Finanzierung oder als Liquiditätspuffer eingeplant hat, kommt derzeit nicht in voller Höhe schnell an sein Geld. Das betrifft vor allem Vermieter, die den Fonds als Reserve neben ihren Zinshaus- oder Vorsorgewohnungen führen. Wer absehbaren Zahlungsbedarf hat, sollte die Quote bei der Depotbank erfragen und die Fristen 1. November 2026 und 1. Jänner 2027 in die Planung einbeziehen.
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