Strom verkaufen: P2P-Modelle und EVA starten am 1. Oktober

Seit 1. Oktober gibt es in Österreich mit Peer-to-Peer-Verträgen und Eigenversorgungsanlagen zwei neue Modelle, um selbst erzeugten Strom zu teilen oder erstmals gewinnorientiert zu verkaufen.
Seit dem 1. Oktober können Betreiber von Photovoltaikanlagen in Österreich Strom über zwei zusätzliche Modelle teilen: Peer to Peer Energy Sharing (P2P) und Eigenversorgungsanlagen (EVA). Mit P2P-Verträgen ist der Stromverkauf erstmals auch gewinnorientiert möglich, wie die Energierechtsexpertin Hafize Stöhr von der Kanzlei PHH im KURIER erläutert.
So funktioniert P2P
Ein Erzeuger schließt einen zivilrechtlichen Vertrag mit einem oder mehreren Verbrauchern ab. Auch mehrere Erzeuger sind möglich. Eine juristische Person, etwa ein Verein oder eine Genossenschaft wie bei Energiegemeinschaften, ist nicht nötig. Den Strompreis legen die Vertragspartner frei fest, er kann auch bei null liegen.
Bei räumlicher Nähe gibt es wie in Energiegemeinschaften eine Netzentgeltreduktion. Musterverträge stellt die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bereit. Wer sich nicht um Datenübermittlung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber kümmern will, kann einen bezahlten „Organisator“ beauftragen, etwa einen Energiedienstleister.
Stöhr nennt als Beispiel einen Gewerbebetrieb in Niederösterreich: Er nutzt den Strom seiner Dachanlage werktags selbst und verkauft ihn am Wochenende an ein Gasthaus in der Nachbarschaft. Das Interesse sei groß, die Kanzlei erhalte viele Anfragen.
Grenzen und Fristen
Vermarktet werden darf nur Strom aus Anlagen bis maximal 6 Megawatt. Bei größeren Anlagen kann ein Teil für P2P herangezogen werden. Ab 100 Kilowatt Erzeugungsleistung gelten die „Lieferantenpflichten light“: allgemeine Lieferbedingungen, Infoblätter für Kunden, Hinweispflichten und Vorgaben zur Rechnungslegung.
Die Verordnung zur Netzentgeltreduktion fehlt noch und soll im Jänner 2027 in Kraft treten. Zunächst müssen alle Vertragspartner beim selben Netzbetreiber sein. Voraussichtlich ab April 2027 geht P2P auch über mehrere Netzgebiete hinweg.
Eigenversorgungsanlage (EVA)
Das zweite Modell richtet sich an Unternehmen mit mehreren Standorten. Überschüssiger Strom einer Anlage, etwa in Wien, kann über das öffentliche Netz an eine Filiale in Niederösterreich geliefert werden. Je nach genutzter Netzebene fällt nur ein reduziertes Netzentgelt an. Auch hier liegt die Obergrenze bei 6 Megawatt. Zwischen Konzerngesellschaften funktioniert EVA nicht, dafür braucht es einen P2P-Vertrag.
Mehrfachteilnahme
Laut Elektrizitätswirtschaftsgesetz darf ein Haushalt an mehreren Modellen gleichzeitig teilnehmen, etwa an zwei Energiegemeinschaften, einer Bürgerenergiegemeinschaft, einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und einem P2P-Vertrag. Über Teilnahmefaktoren soll festgelegt werden, von welchem Partner wann Strom bezogen wird. Ab 1. April 2028 müssen Kunden diese Anteile mehrmals täglich und kurzfristig anpassen können.
Was heißt das für Vermieter?
Vermieter mit PV-Anlage auf dem Haus können überschüssigen Strom künftig per einfachem Vertrag an Nachbarn oder Gewerbemieter verkaufen, ohne Verein oder Genossenschaft gründen zu müssen. Anders als in Energiegemeinschaften ist dabei ein Gewinn erlaubt. Wegen der fehlenden Netzentgelt-Verordnung und der Beschränkung auf einen Netzbetreiber lohnt es sich, den Start im Jänner beziehungsweise April 2027 im Blick zu behalten. Ab 100 Kilowatt Anlagenleistung sind die Lieferantenpflichten zu beachten.
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