Wien: Apartmentvermieter werfen Stadt Behördenwillkür vor

Ein Vermieterverband kritisiert die Stadt Wien scharf für die Vorwegnahme neuer Regeln bei der Kurzzeitvermietung Wien noch vor deren Beschluss.
Ein Verband von Apartmentvermietern wirft der Stadt Wien Behördenwillkür vor: Sie wende bei der Kurzzeitvermietung Wien ein Gesetz an, das der Wiener Gemeinderat noch gar nicht beschlossen hat. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte am vergangenen Wochenende angekündigt, die Regeln für Airbnb, Booking.com und Co. weiter zu verschärfen. Der Verband spricht laut Der Standard von einem „unerhörten Vorgang“.
Konkret geht es um zwei Ankündigungen: Ab Anfang 2027 soll eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter gelten. Zusätzlich sollen neue Regeln für die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten bereits rückwirkend für alle Verfahren gelten, die seit Sommer eingereicht wurden.
Genau an diesem Punkt entzündet sich der Streit. Der Vermieterverband argumentiert, dass die schärferen Umwidmungsregeln auf laufende Verfahren angewendet werden sollen, obwohl die gesetzliche Grundlage dafür politisch noch nicht fixiert ist. Eine rückwirkende Anwendung eines nicht beschlossenen Gesetzes widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, so der Vorwurf – genau darin sieht der Verband die Behördenwillkür der Stadt begründet.
Die Stadt Wien verfolgt seit längerem eine restriktivere Linie bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum. Ziel ist es, die Umwandlung von Mietwohnungen in touristisch genutzte Apartments einzudämmen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Die aktuelle Ankündigung reiht sich in eine Serie von Verschärfungen ein, die Plattformen wie Airbnb betreffen und den Kurs bei der Kurzzeitvermietung Wien weiter straffen.
Was heißt das für Vermieter?
Wer in Wien eine Wohnung in eine Beherbergungsstätte umwidmen will oder ein entsprechendes Verfahren seit Sommer laufen hat, sollte mit strengeren Auflagen rechnen, noch bevor die gesetzliche Grundlage final beschlossen ist. Ab 2027 kommt zusätzlich die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter. Betroffene Eigentümer sollten laufende Umwidmungsverfahren genau beobachten und sich auf mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen einstellen, solange die Rechtslage umstritten bleibt.
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