Ziegelbau: Tirol fördert Neubau mit bis zu 9.000 Euro

Redaktion2 min read29.09.2026, 00:00vor 4 Tagen
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Ziegelbau: Tirol fördert Neubau mit bis zu 9.000 Euro

Tirol gewährt für Neubauten mit Ziegelbauweise im Rahmen der Wohnbauförderung einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro.

Wer in Tirol einen Neubau mit Ziegeln errichtet, kann im Rahmen der Landes-Wohnbauförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 9.000 Euro erhalten. Das berichtet MeinBezirk.at und bezieht sich auf die Förderpraxis des Landes Tirol, wonach ökologisch vorteilhafte Baustoffe bei geförderten Bauvorhaben zusätzliche Punkte und damit höhere Förderbeträge auslösen.

Ziegelbau gilt in diesem System als begünstigte Bauweise. Der Bonus kommt zur regulären Wohnbauförderung hinzu und wird nach den geltenden Kriterien für energieeffizientes beziehungsweise umweltfreundliches Bauen vergeben. Die Meldung ist weiterhin aktuell und wurde zuletzt am 28. September 2026 in den MeinBezirk-Regionalausgaben geführt.

Damit bleibt die Förderung Teil der laufenden Tiroler Wohnbauförderungsrichtlinie, ohne dass es Hinweise auf eine Änderung oder Streichung gibt. Auf Bundesebene stützt das Wohn- und Baupaket, über das der Bund Zweckzuschüsse für leistbaren Wohnraum bis 2026 bereitstellt, den allgemeinen Förderrahmen, ändert aber nichts an der spezifischen Tiroler Regelung.

Ob ein Neubauprojekt tatsächlich in die Wohnbauförderung fällt, hängt von mehreren Faktoren ab: der gewählten Bauart, den erreichten Energiekennwerten, der Nutzungsart der Wohnung und dem Zeitpunkt der Einreichung. Eine pauschale Zusage gibt es nicht, die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Tiroler Förderstelle.

Was heißt das für Vermieter?

Für private Eigentümer, die in Tirol einen Neubau planen und die Wohnungen anschließend vermieten wollen, senkt der Ziegelbau-Zuschuss die Herstellungskosten und verbessert damit die Kalkulation des Mietwohnungsprojekts. Wer eine Förderzusage anstrebt, sollte die Bauweise und die Energiekennwerte frühzeitig mit der Tiroler Wohnbauförderung abstimmen, da die Förderfähigkeit an konkrete bautechnische Vorgaben geknüpft ist. Außerhalb Tirols gilt die Regelung nicht, allgemeine Informationen zu den Wohnbauförderungen der einzelnen Bundesländer bietet oesterreich.gv.at.