Bauträgerwohnungen auf Tief, Gesamtmarkt erholt sich

Redaktion2 min read09.09.2026, 00:00vor 3 Wochen
Share X LinkedIn
Bauträgerwohnungen auf Tief, Gesamtmarkt erholt sich

Der Wohnungsmarkt in Österreich nähert sich dem Vorkrisenniveau, während Erstbezugswohnungen von Bauträgern historisch schwach verkauft werden.

Der österreichische Wohnungsmarkt nähert sich wieder dem Niveau vor der Zinswende, während Bauträgerprojekte deutlich zurückbleiben. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von immobilien-investment.at vom 8. September 2026 hervor.

Demnach liegt der Anteil von Bauträgerwohnungen am gesamten Transaktionsvolumen nur noch bei knapp 33 Prozent. Vor der Zinswende lag dieser Wert im Schnitt bei rund 45 Prozent. Die Transaktionszahlen bei Erstbezugs-Bauträgerwohnungen befinden sich laut dem Bericht auf einem historischen Tief.

Gleichzeitig zeigt die Neubauleistung erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut dem Ersten Österreichischen Neubaubericht 2026 der WKO werden heuer rund 27.100 Wohneinheiten tatsächlich fertiggestellt, nach 24.534 Fertigstellungen im Jahr 2025. Das Niveau bleibt damit aber niedrig im Vergleich zu früheren Jahren.

Neue Mindestbefristung seit Jahresbeginn

Parallel zur Marktentwicklung ist mit 1. Jänner 2026 eine Änderung im Mietrecht in Kraft getreten: Unternehmerische Vermieter müssen Wohnungsmietverträge nun mit einer Mindestbefristung von fünf Jahren abschließen. Private Kleinvermieter können weiterhin auf die bisherige Dreijahresfrist befristen, sofern keine unternehmerische Vermietung im Sinne der neuen Regelung vorliegt.

Verträge, die vor dem 1. Jänner 2026 abgeschlossen wurden, behalten ihre ursprüngliche Befristung. Die neue Mindestdauer gilt für Neuabschlüsse und Verlängerungen ab diesem Jahr.

Zusätzlich sind laut aktuellen Fachinformationen Mietzinsanpassungen 2026 nur noch einmal jährlich und frühestens per 1. April zulässig. Im preisgeregelten Bereich, etwa bei Richtwertmietzins, ist heuer eine Erhöhung von maximal 1 Prozent möglich.

Was heisst das fuer Vermieter?

Das schwache Bauträgersegment bedeutet weniger neue Konkurrenz im Erstbezug, was Bestandswohnungen in guten Lagen tendenziell stützt. Gleichzeitig bleibt das Gesamtangebot knapp, da die Neubauleistung erst langsam anzieht. Private Kleinvermieter sollten bei Neuverträgen genau prüfen, ob sie unter die unternehmerische Vermietung mit Fünfjahresfrist fallen oder weiterhin die Dreijahresbefristung nutzen können.