Energiepreise: Landesversorger ein Drittel teurer

Eine Langzeitanalyse zeigt, dass Landesenergieversorger bei den Energiepreisen ein Drittel teurer sind als Alternativanbieter – mit direkten Folgen für Betriebskosten.
Die Onlineplattform tarife.at hat in einer Langzeitanalyse den Strommarkt untersucht und dabei einen deutlichen Preisunterschied zwischen regionalen Landesenergieversorgern und Alternativanbietern festgestellt. In 678 von 693 Vergleichen war der Alternativanbieter günstiger, und in der Spitze lagen die Energiepreise der Landesversorger um bis zu ein Drittel über dem günstigsten Marktangebot. Für private Vermieter ist das relevant, weil Energiekosten in vielen Objekten Teil der Betriebs- oder Heizkostenabrechnung sind.
Energiepreise: Landesversorger im Vergleich deutlich teurer
Die Auswertung bezieht sich auf einen Musterhaushalt mit 7.500 kWh Stromverbrauch pro Jahr. Bei diesem Verbrauch zahlte der Landesversorger im Schnitt 454 Euro mehr pro Jahr als der günstigste Alternativanbieter am Markt. Damit bestätigt sich ein Preisunterschied, der laut aktuellen Marktbeobachtungen auch 2026 nicht verschwunden ist: Bei den Energiepreisen bleiben Landesversorger in der Breite die teurere Wahl.
Aktuelle Marktzahlen 2026
Für kleinere Haushalte mit rund 3.500 kWh Jahresverbrauch werden für 2026 Einsparpotenziale zwischen etwa 20 und 252 Euro ausgewiesen, abhängig vom Bundesland und vom gewählten Anbieter. Das Preisportal der E-Control meldete zudem für Ende des zweiten Quartals 2026, dass die günstigsten am Markt verfügbaren Produkte im Schnitt wieder unter 10 Cent pro kWh liegen.
Was sich 2026 verändert hat
Einzelne Landesversorger haben ihre Tarife angepasst oder gesenkt, der grundsätzliche Abstand zu Alternativanbietern bleibt aber für viele Haushalte bestehen. Auffällig ist, dass Neukundentarife regelmäßig deutlich günstiger sind als Bestandskundentarife bei regionalen Versorgern. Wer seinen Vertrag seit längerem nicht gewechselt hat, zahlt damit tendenziell mehr als nötig.
Bedeutung für Betriebskosten und Heizkostenabrechnung
Für Vermieter ist der Strompreis nicht nur bei der eigenen Wohnung relevant, sondern auch bei Allgemeinstrom und zentralen Anlagen im Mietobjekt. Die anhaltende Differenz bei den Energiepreisen zwischen Landesversorger und Alternativanbietern wirkt sich hier unmittelbar auf die umlagefähigen Kosten aus.
Allgemeinstrom im Mietobjekt
Strom für Stiegenhaus, Außenbeleuchtung, Lift, Heizungsanlagen oder Pumpen läuft in vielen Häusern über einen Vertrag des Vermieters oder der Hausverwaltung. Schon bei Standardverbrauch können sich hier je nach Anbieter jährliche Unterschiede im mehrstelligen bis dreistelligen Eurobereich ergeben. Ein Wechsel des Stromanbieters für diese Zähler wirkt sich direkt auf die Höhe der umlagefähigen Betriebskosten aus.
Umlage nach dem Mietrechtsgesetz
Nach dem MRG sind nicht automatisch alle Energiekosten eines Hauses umlagefähig. Nur die gesetzlich zulässigen Betriebskostenpositionen dürfen an die Mieter weiterverrechnet werden, und Energiekosten müssen dabei sauber der jeweiligen Anlage zugeordnet werden. Eine dokumentierte, nachvollziehbare Tarifwahl reduziert das Risiko, dass Mieter die Betriebskostenabrechnung als überhöht beanstanden.
- Vertragsbindung und Kündigungsfristen beim aktuellen Energievertrag prüfen
- Tarife für Allgemeinstrom regelmäßig mit dem Marktangebot vergleichen
- Bei mehreren Liegenschaften Verträge bündeln, um bessere Konditionen zu erzielen
- Tarifentscheidung für die Betriebskostenabrechnung dokumentieren
Praktische Relevanz für Vermieter mit mehreren Objekten
Wer mehrere vermietete Objekte mit eigenen Strom- oder Gasverträgen betreibt, sollte die Tarife dieser Verträge in regelmäßigen Abständen prüfen. Bei mehreren Liegenschaften kann sich eine Bündelung der Verträge lohnen, weil dadurch der Verwaltungsaufwand sinkt und gleichzeitig bessere Konditionen erzielt werden können. Die mögliche Einsparung liegt laut den vorliegenden Zahlen je nach Objekt deutlich im dreistelligen Eurobereich pro Jahr.
Was heißt das für Vermieter?
Die Langzeitanalyse von tarife.at zeigt, dass die Energiepreise der Landesversorger in der überwiegenden Zahl der Vergleiche teurer sind als jene der Alternativanbieter am Markt. Für Vermieter mit Allgemeinstromverträgen oder eigenen Energieverträgen für vermietete Objekte lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich, weil sich die Differenz direkt auf Betriebskosten und Rentabilität auswirkt. Wichtig ist dabei, Kündigungsfristen einzuhalten und die Tarifwahl im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar zu dokumentieren, um Diskussionen mit Mietern zu vermeiden.
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