EU-Kommission geht gegen Airbnb & Co. vor

Redaktion2 min read10.09.2026, 00:00vor 3 Wochen
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EU-Kommission geht gegen Airbnb & Co. vor

Brüssel will Städten EU-weit einheitliche Instrumente gegen ausufernde Kurzzeitvermietungen an die Hand geben.

Die Europäische Kommission hat am 9. September einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Städten und Gemeinden EU-weit einheitliche Instrumente gegen ausufernde Kurzzeitvermietungen geben soll. Damit reagiert Brüssel auf den Mangel an leistbarem Wohnraum, der laut Kommission mittlerweile als gesamteuropäisches Problem gilt. Der Vorschlag gilt als bislang konkretester Schritt zu einer Airbnb Regulierung EU-weit.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu, sie habe vor einem Jahr versprochen, die Bezahlbarkeit von Wohnraum in Europa anzugehen — nun folge ein erster konkreter Schritt. Neben dem Vorstoß gegen Kurzzeitvermietungen sieht der Entwurf laut Kurier auch eine europäische Investitionsoffensive für Neubau und Sanierung vor.

Städte sollen Grenzen setzen können

Kernpunkt des Vorschlags: Gemeinden sollen künftig Obergrenzen, Registrierungspflichten oder Verbote für kommerzielle Kurzzeitvermietungen erlassen können, wenn der lokale Wohnungsmarkt nachweislich unter Druck steht. Bisherige Vorstöße einzelner Städte wie Madrid, Paris oder Venedig hatten wiederholt zu Rechtsstreitigkeiten geführt — mit einer einheitlichen Airbnb Regulierung EU-weit soll hier künftig Rechtssicherheit entstehen.

Maßgeblich für die Frage, ob eine Stadt eingreifen darf, soll die Entwicklung der Wohnungspreise im Verhältnis zum Einkommen sein. Die Kommission will dafür europaweite Parameter definieren, anhand derer sich ein angespannter Wohnungsmarkt objektiv nachweisen lässt.

Adressiert werden vor allem kommerzielle Anbieter und die großen Vermittlungsplattformen wie Airbnb und Booking.com — nicht Privatpersonen, die ihre eigene Wohnung während des Urlaubs gelegentlich vermieten. Damit zielt die geplante Airbnb Regulierung EU-weit gezielt auf gewerbliche Vermietungsstrukturen, nicht auf gelegentliche Privatvermieter.

Hintergrund und weiterer Fahrplan

Hintergrund der Initiative ist, dass Eigentümer an der touristischen Vermietung häufig deutlich mehr verdienen als bei einer langfristigen Vermietung. Das hat in vielen europäischen Städten dazu geführt, dass sich das Angebot an dauerhaft verfügbaren Mietwohnungen spürbar verringert hat.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament dem Vorschlag noch zustimmen. Laut Kurier ist damit in den kommenden Monaten zu rechnen — ein konkretes Datum für das Inkrafttreten gibt es bislang nicht.

Was heißt das für Vermieter?

Für österreichische Vermieter, die Wohnungen kommerziell über Airbnb oder Booking.com vermieten, könnte der Vorschlag mittelfristig strengere lokale Regeln bedeuten — etwa in Wien oder anderen touristisch stark nachgefragten Lagen. Privatpersonen, die ihre eigene Wohnung gelegentlich im Urlaub vermieten, sind von den geplanten Maßnahmen ausdrücklich nicht betroffen. Bis zur tatsächlichen Umsetzung braucht es aber noch die Zustimmung von EU-Staaten und Europaparlament, konkrete Auswirkungen auf einzelne Gemeinden in Österreich sind daher noch nicht absehbar.