Kika/Leiner: Ex-Geschäftsführer wegen Millionen-Betrugs in U-Haft

Der frühere Geschäftsführer von Kika/Leiner sitzt wegen des Verdachts auf Millionen-Betrugs im Zuge der Kika Leiner Insolvenz in Untersuchungshaft.
Der frühere Geschäftsführer der insolventen Möbelkette Kika/Leiner, Hermann W., wurde am 28. August 2026 festgenommen und sitzt seit 30. August 2026 in Untersuchungshaft. Das Landesgericht für Strafsachen Wien verhängte die U-Haft auf Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die den Fall von der Staatsanwaltschaft St. Pölten übernommen hat. Das bestätigte die WKStA dem Kurier.
Das Gericht sieht dringenden Tatverdacht auf schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Kika Leiner Insolvenz sowie die Haftgründe Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr als gegeben an. Im Zentrum der Vorwürfe steht eine als "Unwetter-Soforthilfe-Aktion" beworbene Rabattkampagne nach dem Hochwasser im September 2024. Kunden wurde ein 20-Prozent-Rabatt auf Möbelkäufe versprochen, um rasch Anzahlungen zu generieren.
Laut WKStA war das Unternehmen bereits ab Ende Jänner 2024 zahlungsunfähig. Trotzdem sollen weiterhin Anzahlungen und Wertgutscheine verkauft worden sein, obwohl eine Lieferung mangels Liquidität nicht mehr möglich war. Betroffen sind demnach mindestens 4.700 Kunden, der Gesamtschaden dieses mutmaßlichen Betrugs wird mit 15 Millionen Euro beziffert.
Zusätzlich wirft die WKStA dem Beschuldigten vor, kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezielt Vermögen der Möbelkette beiseitegeschafft zu haben, um Gläubiger im Verfahren des Landesgerichts St. Pölten zu benachteiligen. Er soll Zahlungen für Rechnungen ohne entsprechende Gegenleistung freigegeben haben, insgesamt 1.103.400 Euro – die Gelder sollen an eine kooperierende Gesellschaft sowie ein eigenes Unternehmen des Beschuldigten geflossen sein.
Hermann W. bestreitet laut seinem Anwalt Gerhard Podovsovnik sämtliche Vorwürfe rund um die Kika Leiner Insolvenz. Podovsovnik fordert die Enthaftung seines Mandanten, da die vom Gericht angenommenen Haftgründe nicht vorlägen. W. habe sich als Sanierer ernsthaft um den Turnaround des Unternehmens bemüht, so der Anwalt gegenüber dem Kurier.
Was heisst das fuer Vermieter?
Für Gewerbevermieter mit Handelsflächen-Mietern ist der Fall ein Warnsignal: Zahlungsunfähigkeit kann intern lange verschleiert werden, bevor sie insolvenzrechtlich sichtbar wird. Wer große Mietflächen an Filialisten vergibt, sollte Bonitätschecks und Mietsicherheiten regelmäßig aktualisieren, statt sich auf bestehende Verträge zu verlassen. Der Fall zeigt zudem, dass bei Insolvenzverdacht auch nach Vertragsende noch strafrechtliche Aufarbeitung und Rückforderungen möglich sind, was für Vermieter als Gläubiger im Verfahren relevant bleiben kann.
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