Konkurs über Reihergraben Immobilien GmbH & Co KG

Wolfgang Staufer2 min read02.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Konkurs über Reihergraben Immobilien GmbH & Co KG

Das Handelsgericht Wien hat am 1. September 2026 den Konkurs über die Reihergraben Immobilien GmbH & Co KG eröffnet.

Das Handelsgericht Wien hat am 01.09.2026 auf Gläubigerantrag den Konkurs über die Reihergraben Immobilien GmbH & Co KG eröffnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Wehlistraße 27B 1/DG/8 in 1200 Wien ist in der Immobilienbranche tätig und beim Handelsgericht Wien unter FN 498315t registriert. Das AKV Europa berichtet über das Verfahren mit der Geschäftszahl 38 S 113/26h.

Eine Eigenverwaltung findet nicht statt. Als Insolvenzverwalter wurde Mag. Dr. Günther Hödl, Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in der Schulerstraße 18 in 1010 Wien, bestellt. Unbeschränkt haftender Gesellschafter der KG ist die Wehlistraße 27b und 29 Immobilienentwicklungs GmbH.

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis 21.10.2026 anmelden. Am 04.11.2026 um 10:50 Uhr finden Berichtstagsatzung, Prüfungstagsatzung und Gläubigerversammlung gemeinsam statt. Bei diesem Termin wird der Insolvenzverwalter über den Fortgang des Verfahrens berichten und die angemeldeten Forderungen werden geprüft.

Nach österreichischer Insolvenzordnung sind Ansprüche gegen die insolvente Gesellschaft als Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden, um im Verfahren berücksichtigt zu werden. Die vom AKV veröffentlichten Verfahrensdaten bilden dafür die aktuelle Grundlage.

Was heisst das fuer Vermieter?

Wer offene Forderungen gegenüber der Reihergraben Immobilien GmbH & Co KG hat – etwa aus Mieten, Betriebskosten, Kautionen oder Schadenersatz –, sollte diese fristgerecht bis 21.10.2026 im Konkursverfahren anmelden. Bestehende Mietverhältnisse enden durch die Insolvenz nicht automatisch, betroffene Vermieter und Mieter sollten aber prüfen, ob Forderungen vor oder nach der Verfahrenseröffnung entstanden sind. Für Zahlungen und weitere Schritte ist ab sofort die Kommunikation mit dem bestellten Insolvenzverwalter maßgeblich.