OGH: CRIF verstieß bei Bonitätsscoring gegen DSGVO

Redaktion2 min read02.09.2026, 00:00vor 3 Wochen
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OGH: CRIF verstieß bei Bonitätsscoring gegen DSGVO

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Kreditauskunftei CRIF unrechtmäßig Adressverlagsdaten für Bonitätsbewertungen genutzt hat.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in mehreren Zivilverfahren festgestellt, dass die Kreditauskunftei CRIF gegen den Zweckbindungsgrundsatz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die Auskunftei hatte Daten von Adressverlagen erworben, die diese ursprünglich zu Marketingzwecken erhoben hatten, und sie für die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Personen verwendet. Laut OGH ist das unzulässig.

Die Verfahren zogen sich über Jahre hin. Anwalt Robert Haupt, der Kläger gegen CRIF und den Adressverlag AZ Direct vertreten hat, spricht von einem langen Atem, den Betroffene in solchen Prozessen brauchen. Mit den aktuellen Entscheidungen stehe aber endgültig fest, dass Daten von Adressverlagen nicht für Bonitätsscoring herangezogen werden dürfen.

Noyb sieht sich bestätigt

Die von Max Schrems gegründete Datenschutzorganisation Noyb hatte bereits im März 2021 Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen AZ Direct und CRIF eingebracht. Die Organisation sieht sich durch das OGH-Urteil bestätigt und hat inzwischen eine Unterlassungsklage gegen CRIF eingebracht. Zusätzlich bereitet Noyb seit Längerem eine Sammelklage gegen die Auskunftei vor.

Noyb wirft CRIF vor, für Bonitätsbewertungen in vielen Fällen ausschließlich Wohnadresse, Alter und Geschlecht heranzuziehen – ohne tatsächliche Zahlungserfahrungsdaten der betroffenen Personen einzubeziehen. Im Erfolgsfall der Sammelklage rechnet Noyb mit einem Schadenersatz von 500 Euro pro Person, die unrechtmäßig in der Datenbank erfasst oder „gescored“ wurde.

Was heißt das für Vermieter?

Wer als Vermieter Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten bei Auskunfteien wie CRIF einholt, sollte wissen, dass die Datengrundlage solcher Scores rechtlich angreifbar sein kann. Basiert eine Bonitätsbewertung nachweislich auf unzulässig erworbenen Adressverlagsdaten, kann das die Aussagekraft der Auskunft schmälern und im schlimmsten Fall zu Schadenersatzforderungen der betroffenen Mietinteressenten führen. Vermieter sind gut beraten, sich nicht allein auf einen Score-Wert zu verlassen, sondern zusätzlich Einkommensnachweise oder Bestätigungen vom Vorvermieter einzuholen.