Tojner wegen Abgabenhinterziehung angeklagt

Redaktion2 min read05.09.2026, 00:00vor 4 Wochen
Share X LinkedIn
Tojner wegen Abgabenhinterziehung angeklagt

Die WKStA hat Anklage wegen Abgabenhinterziehung bei fünf Wiener Immobilien erhoben, laut Standard soll es sich um Investor Michael Tojner handeln.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag Anklage wegen Abgabenhinterziehung gegen einen Wiener Immobilienunternehmer und eine Mitarbeiterin erhoben. Namen nannte die Behörde nicht, laut Bericht des Standard soll es sich um den bekannten Immobilieninvestor Michael Tojner handeln.

Der Vorwurf betrifft die Grunderwerbsteuer bei fünf Wohnliegenschaften in Wien, eine davon in Sievering. Statt der tatsächlich geschuldeten rund 875.000 Euro sollen nur rund 255.000 Euro entrichtet worden sein. Die WKStA beziffert die Steuerhinterziehung auf rund 620.000 Euro.

Hintergrund ist ein Immobiliendeal aus dem Jahr 2015. Laut Anklage soll als Kaufpreis für die fünf Liegenschaften ein Betrag von 7,27 Millionen Euro ausgewiesen worden sein. Tatsächlich soll aber vorab mit einem anderen Wiener Immobilienunternehmer ein Gesamtverkaufspreis von 25 Millionen Euro vereinbart worden sein — aus dieser Differenz errechnet sich der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Die Transaktionen stehen im Zusammenhang mit dem Aufkauf gemeinnütziger Wohnungsgesellschaften durch Tojner, darunter Riedenhof und Gesfö. Der zweite an dem Deal beteiligte Immobilienunternehmer hatte laut Bericht rechtzeitig eine Selbstanzeige bei der Finanz erstattet und seine offene Steuer beglichen.

Für Tojner gilt die Unschuldsvermutung, die Anklage ist nicht rechtskräftig. Sein Rechtsanwalt Karl Liebenwein erklärte gegenüber dem Standard, die Anklageschrift betreffe „ausschließlich grunderwerbsteuerrechtliche Fragestellungen“. Die Vorwürfe seien für seinen Mandanten „inhaltlich nicht nachvollziehbar“ und würden im weiteren Verfahren „entschieden zurückgewiesen“.

Was heisst das fuer Vermieter?

Der Fall zeigt, wie genau die Finanz bei der Grunderwerbsteuer hinschaut, wenn vereinbarte und ausgewiesene Kaufpreise auseinanderfallen. Wer Immobilien kauft oder verkauft, sollte den tatsächlichen Kaufpreis vollständig und korrekt in der Vertragsurkunde abbilden. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann, wie im Fall des zweiten beteiligten Unternehmers, strafrechtliche Konsequenzen abwenden.