Wien: Betrüger nutzen gefälschte Airbnb-Inserate für Mietbetrug

Redaktion2 min read16.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Wien: Betrüger nutzen gefälschte Airbnb-Inserate für Mietbetrug

Die Arbeiterkammer Wien warnt vor gefälschten Airbnb-Inseraten, mit denen Kriminelle Wohnungssuchende um Kaution und Vorauszahlung bringen.

Die Arbeiterkammer Wien warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, bei der Kriminelle gefälschte Wohnungsinserate mit dem Erscheinungsbild von Airbnb verbreiten, um Kautionen oder Vorauszahlungen zu erbeuten. Der Airbnb Betrug Wien trifft sowohl Wohnungssuchende, die auf die gefälschten Angebote hereinfallen, als auch private Vermieter, deren echte Fotos und Objektdaten für den Mietbetrug missbraucht werden.

Die Masche funktioniert laut AK Wien so: Betrüger kopieren reale Wohnungsfotos und Adressdaten aus bestehenden Inseraten und bauen daraus Fake-Angebote, die wie Airbnb-Buchungen aussehen. Interessenten werden zur Vorauszahlung von Kaution oder Miete gedrängt, bevor sie die Wohnung überhaupt besichtigt haben. Das Geld fließt an die Betrüger, die Wohnung existiert für die Vermietung so nicht. Genau dieses Muster macht den aktuellen Mietbetrug in Wien so wirksam, weil die Fotos und Adressen echt wirken.

Was ändert sich bei der Kurzzeitvermietung in Wien

Für private Kurzzeitvermietung in Wien gilt weiterhin die 90-Tage-Grenze pro Kalenderjahr ohne Ausnahmebewilligung. Für 2026 wird zusätzlich eine Registrierungslogik diskutiert: Jedes Inserat soll künftig eine Registrierungsnummer tragen, Verstöße sollen mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Parallel dazu tritt am 20. Mai 2026 die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (STR-VO) in Kraft. Laut zuständigem Bundesministerium wird sie in Österreich derzeit aber in keinem Bundesland umgesetzt. Das heißt: Aktuell gibt es aus dieser Verordnung keine Registrierungspflicht und keine Pflicht, eine Registrierungsnummer im Inserat anzugeben. Die bestehenden Regeln aus Gewerbeordnung, Privatzimmervermietung und Raumordnung bleiben davon unberührt und gelten unverändert weiter.

Für die Betrugsfälle selbst spielt der Registrierungsstatus keine Rolle. Die AK Wien warnt unabhängig davon konkret vor Airbnb-Wohnungen als Köder für Mietbetrug und rät, Zahlungen erst nach persönlicher Besichtigung und Vertragsabschluss zu leisten.

Was heisst das fuer Vermieter?

Wer in Wien vermietet, sollte Inseratsfotos und Objektadressen dokumentieren, denn Betrüger übernehmen reale Bilder aus bestehenden Anzeigen für Fake-Angebote und damit für Mietbetrug. Bei eigener Kurzzeitvermietung bleibt die 90-Tage-Grenze ohne Sonderbewilligung maßgeblich, unabhängig vom noch nicht umgesetzten EU-Regime. Sollte die Wiener Registrierungspflicht 2026 tatsächlich kommen, müsste die Nummer im Inserat stehen – bis dahin gilt der bestehende Rechtsrahmen aus Gewerberecht und Raumordnung unverändert weiter.