WKO-Fachgruppentagung der Immobilientreuhänder am 2.10.

Die Wirtschaftskammer lädt Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 2. Oktober 2026 nach Laxenburg zur jährlichen Fachgruppentagung.
Die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich veranstaltet am 2. Oktober 2026 ihre jährliche Fachgruppentagung im Conference Center Laxenburg. Das teilte die WKO auf ihrer zuletzt am 4. September 2026 aktualisierten Fachgruppenseite mit.
Die Veranstaltung findet von 12:00 bis 19:00 Uhr statt, Ort ist das Conference Center Laxenburg, Schloßplatz 1, in 2361 Laxenburg. Der Ablauf beginnt mit einem Welcome samt Mittagsbuffet von 12:00 bis 13:15 Uhr, im Anschluss folgt von 13:15 bis 14:30 Uhr die eigentliche Fachgruppentagung. Die Anmeldung ist bis 25. September 2026 möglich.
Die Tagung richtet sich an Hausverwalter, Immobilienmakler und Vermögenstreuhänder, die in der Fachgruppe organisiert sind. Für die Branche ist der Termin insofern von Bedeutung, als aktuell mehrere mietrechtliche Neuerungen zur Umsetzung anstehen, die Hausverwaltungen und Vermieter unmittelbar betreffen.
Neue Regeln im Mietrecht als Hintergrund
Seit 1. Jänner 2026 gelten in Österreich neue Vorgaben aus dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz, kurz 5. MILG, sowie dem sogenannten MieWeG. Zentral ist eine neue Mindestbefristung von fünf Jahren für Vermieter, die im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes als Unternehmer gelten. Private Kleinvermieter ohne Unternehmereigenschaft können hingegen weiterhin auf drei Jahre befristen.
Zusätzlich greift ab 1. April 2026 im preisgeschützten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) eine Obergrenze von 1 Prozent bei bestimmten Mietzinserhöhungen. Ab 1. April 2027 steigt diese Grenze auf 2 Prozent. Auch die Valorisierung der Richtwertmieten und Kategoriebeträge folgt für 2026 dieser 1-Prozent-Regel.
Diese Änderungen dürften bei der Fachgruppentagung eine Rolle spielen, da Hausverwaltungen und Treuhänder ihre Vertragspraxis und Mietzinsberechnungen entsprechend anpassen müssen. Die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder vertritt in Österreich die berufsständischen Interessen von Immobilienmaklern, Hausverwaltern und Bauträgern.
Was heißt das für Vermieter?
Wer als Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes vermietet, muss bei neuen Mietverträgen künftig die fünfjährige Mindestbefristung beachten, private Kleinvermieter bleiben bei drei Jahren. Bei Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG ist ab April 2026 die 1-Prozent-Grenze für Mietzinsanhebungen maßgeblich. Vermieter sollten daher prüfen, ob sie als Unternehmer gelten und welche Anwendungsbereiche für ihre Mietverhältnisse gelten.
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