Betriebskosten treiben Mietniveau 2026 weiter nach oben

Betriebskosten Österreich klettern im zweiten Quartal 2026 weiter, während die Gesamtmiete inklusive Betriebskosten auf 694,7 Euro je Hauptmietwohnung steigt.
Die durchschnittliche Miete inklusive Betriebskosten lag im zweiten Quartal 2026 bei 694,7 Euro je Hauptmietwohnung beziehungsweise 10,5 Euro pro Quadratmeter. Das geht aus aktuellen Daten hervor, über die FONDS professionell berichtet. Gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht das einem Anstieg von 3,3 Prozent beim Mietniveau.
Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind die Betriebskosten Österreich: Sie stiegen im Quartalsvergleich um 1,4 Prozent je Quadratmeter und lagen zuletzt bei 2,7 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 176,5 Euro pro Wohnung. Ohne Betriebskosten betrug die durchschnittliche Miete 520,8 Euro je Wohnung beziehungsweise 7,9 Euro pro Quadratmeter – der Nettomietzins bleibt damit weiterhin der größere Kostenblock, die Dynamik bei den Betriebskosten fällt aber ins Gewicht.
Für Wien zeigt der Betriebskostenspiegel 2026 eine ähnliche Tendenz: Die durchschnittlichen monatlichen Nettobetriebskosten lagen 2024 bei 2,57 Euro pro Quadratmeter, nach 2,52 Euro im Jahr davor – ein Plus von 1,8 Prozent. Damit bestätigt sich der Trend steigender Betriebskosten Österreich auch auf regionaler Ebene.
Verwaltungspauschale angehoben
Zusätzlich wurde die Verwaltungskostenpauschale im Mietrechtsgesetz mit 1. April 2026 auf 4,51 Euro pro Quadratmeter und Jahr angehoben. Zuvor galt seit Juli 2023 ein Wert von 4,47 Euro. Die Verwaltungsauslagen zählen laut § 22 MRG zu den umlagefähigen Betriebskosten im Vollanwendungsbereich.
Wichtig für die Einordnung: Die seit 2025 geltende Mietpreisbremse betrifft ausschließlich den Hauptmietzins, nicht die Betriebskosten. Diese können daher weiterhin gesondert angepasst und an Mieter weiterverrechnet werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Betriebskostenkatalog im Vollanwendungsbereich des MRG ist in § 21 geregelt und umfasst unter anderem Wasser- und Abwasserkosten, Rauchfangkehrung, Beleuchtung allgemeiner Teile, angemessene Versicherungen sowie Kosten der Hausbetreuung nach § 23 MRG. Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist grundsätzlich bis 30. Juni des Folgejahres zu legen.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter bedeutet der Anstieg der Betriebskosten Österreich vor allem höhere durchlaufende Beträge in der Vorschreibung, nicht automatisch höhere Erträge aus dem Hauptmietzins. Bei der Mietkalkulation lohnt sich ein genauer Blick auf die zulässigen Positionen nach § 21 MRG, da nur laufende Kosten umlagefähig sind – Instandhaltung oder Umbauten zählen ausdrücklich nicht dazu. Die höhere Verwaltungskostenpauschale ab April 2026 sollte in aktuellen Betriebskostenabrechnungen bereits berücksichtigt werden.
More News

ImmoScout24: Wiener fühlen sich in Wohnung am beengtesten
12.09.2026
3SI Immogroup kauft drei Zinshäuser in Wien 2, 3 und 13
12.09.2026
OeNB senkt BIP- und Inflationsprognose für Österreich 2026
12.09.2026
LKA-Akte: Benko kassierte trotz Rückzugs 64 Millionen
12.09.2026
EZB erhöht Leitzins auf 2,50 Prozent – höchster Stand seit 2025
12.09.2026