Neue Verbraucherkreditrichtlinie ab 20. November 2026

Ab dem 20. November 2026 gilt in Österreich die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die auch Rechnungskauf und Kleinkredite unter 200 Euro erfasst.
In Österreich tritt am 20. November 2026 die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Sie dehnt die Regeln für klassische Kredite auf „buy now, pay later“-Modelle aus, also auf Zahlungsaufschub und Kleinkredite unter 200 Euro. Ziel ist ein besserer Schutz vor Überschuldung durch Online-Einkäufe.
Amazon hat bereits reagiert und schafft die Zahlungsoption der Monatsabrechnung ab. Das berichtet der KURIER unter Berufung auf Christian Giehler, Österreich-CEO der Inkassogruppe coeo, die für Kunden wie Klarna jährlich über fünf Millionen Schuldnerakten bearbeitet.
Was sich konkret ändert
Der Kreditbegriff umfasst künftig auch Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen. Anbieter dürfen nicht mehr mit dem Wort „kostenlos“ werben, wenn dahinter Gebühren stehen. Werbeverbote und Warnhinweise werden verpflichtend. Zudem erhalten Konsumenten ein Rücktrittsrecht, das es beim Rechnungskauf bisher nicht gab.
Vorgeschrieben sind außerdem solide Bonitätsprüfungen. Anbieter fragen dafür bei Auskunfteien wie Crif, KSV oder Creditreform an; die Abfrage läuft während der Online-Bestellung in Sekunden. Ausgenommen sind Zahlungsziele von 14 Tagen. Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, bekommt die Zahlart künftig häufiger nicht mehr angeboten, teils mit einem alternativen Vorschlag.
Der Missbrauchsschutz wird verstärkt: Übermäßig hohe Zinsen sind unzulässig. Bei Zahlungsproblemen müssen Kreditgeber vor rechtlichen Schritten zunächst andere Maßnahmen prüfen.
Zahlen zur Verbreitung
Laut Giehler wird im österreichischen Online-Handel in über 30 Prozent der Fälle per Rechnung gezahlt. Der durchschnittliche Warenkorb bei „buy now, pay later“ liegt bei 80 bis 100 Euro. Problematisch seien weniger einzelne große Ausgaben als viele kleine Bestellungen, deren Zahlungsziel von meist 30 Tagen vergessen wird und die sich am Monatsende summieren. Ratenkäufe machen in diesem Bereich rund fünf Prozent aus.
Dass der Rechnungskauf rechtlich ein Kleinkredit ist, sei vielen Konsumenten nicht bewusst, so Giehler. Bisher unterlag diese Zahlungsmethode keiner Regulierung.
Was heißt das für Vermieter?
Für Mieter bedeutet die Richtlinie weniger Spielraum, Konsum über Zahlungsaufschub zu finanzieren. Das kann die Gefahr kleiner, sich aufstauender Verbindlichkeiten dämpfen, die am Monatsende die Miete gefährden. Vermieter sollten die Richtlinie dennoch nicht mit einer Bonitätsgarantie verwechseln: Sie betrifft Verbraucherkredite, nicht das Mietverhältnis. Bei der Mieterauswahl bleibt eine eigene Bonitätsprüfung sinnvoll.
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