OLG weist Klage von Ex-BVwG-Vizepräsident Sachs ab

Das Oberlandesgericht Wien hat die Amtshaftungsklage des früheren BVwG-Vizepräsidenten Michael Sachs um 50.214,30 Euro wegen der BWB-Chefbestellung abgewiesen.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Amtshaftungsklage von Michael Sachs gegen die Republik Österreich abgewiesen. Der langjährige frühere Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts hatte 50.214,30 Euro gefordert. Wie der KURIER berichtet, bestätigte das OLG als Berufungsinstanz damit die Entscheidung des Landesgerichts Wien.
Hintergrund ist die Besetzung der Spitze der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Nach koalitionärem Streit wurde 2023 Natalie Harsdorf bestellt, die die Behörde bereits zwei Jahre lang interimistisch geleitet hatte. Sachs berief sich darauf, dass ihn die Begutachtungskommission mit einem Punkt Vorsprung erstgereiht hatte.
Begründung des Gerichts
Das OLG folgte der Erstinstanz in der Bewertung seiner Eignung. Auf Basis seiner eigenen Angaben verfüge Sachs über „keine nennenswerten – und schon über gar keine umfassenden – persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen“ im Tagesgeschäft der BWB.
Den von ihm angeführten „engen Austausch“ mit dem früheren BWB-Chef Theo Tanner ließen die Richter nicht gelten. Ein Gedankenaustausch zwischen Behördenleitern vermittle weder unmittelbare persönliche Erfahrung noch praktische Kenntnisse über die vollziehende Tätigkeit der BWB. Auch Sachs' Mitgliedschaft in der Bundeswettbewerbskommission genüge nicht: „Lediglich gelegentliche Sitzungsteilnahmen“ vermittelten keine konkreten Kenntnisse über den Aufgabenvollzug.
Den Gerichten zufolge hat Sachs eine „beeindruckende Laufbahn“, seine Befassung mit der BWB sei aber „eher dürftig“. Seine Bewertung in der Kommission sei daher zu hoch ausgefallen.
Kommission unter Beobachtung
Vorsitzender der Begutachtungskommission war der mit Sachs befreundete Kartellanwalt Jörg Zehetner. Im Wirtschaftsministerium war es laut KURIER unüblich, Externe in ein solches Gremium zu setzen. Zehetner leitet auch die Bundeswettbewerbskommission, seine Funktionsperiode wurde zuletzt bis 2030 verlängert.
Die Regierung hatte die Bestellung Harsdorfs mit deren langjähriger Tätigkeit bei der BWB begründet. Der Anwalt von Sachs war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Was heisst das fuer Vermieter?
Die Entscheidung betrifft die Personalbesetzung einer Behörde und hat keine unmittelbaren Folgen für Mietverhältnisse oder Immobilieninvestments. Für private Vermieter ergibt sich daraus kein Handlungsbedarf.
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