Sozialer Wohnbau: Baubewilligungen sinken im 1. Quartal 2026

Der soziale Wohnbau in Österreich steht unter Druck: Die Baubewilligungen sanken im 1. Quartal 2026 um 7,7 Prozent, während neue Mietregeln für Vermieter gelten.
Die Zahl der Baubewilligungen in Österreich ist im 1. Quartal 2026 auf 11.804 gefallen, um 7,7 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Das zeigt den Druck auf den sozialen und gemeinnützigen Wohnbau, auf den eine aktuelle OTS-Aussendung aufmerksam macht.
Hohe Bau- und Finanzierungskosten, knappe Grundstücke und gestiegene Zinsen bremsen den Neubau. Für 2026 wird im gemeinnützigen Wohnbau ein weiterer Rückgang auf etwa 11.000 bis 11.600 Fertigstellungen erwartet. Für 2027 zeichnet sich ein moderater Aufwärtstrend ab, eine Rückkehr zu früheren Fertigstellungszahlen lässt sich daraus nicht ableiten.
Großer Bestand, schwächere Neubaudynamik
Sozialwohnungen machen in Österreich rund 24 Prozent des Wohnungsbestands aus. In Wien liegt der Anteil von sozialem und leistbarem Wohnraum bei etwa 43 Prozent. Die Stadt hat rund 22.200 geförderte Wohnungen für mehr als 45.000 Menschen in Entwicklung. Das Bauvolumen beträgt rund 2,8 Milliarden Euro, davon rund 1,1 Milliarden Euro Wohnbaufördermittel.
Parallel zieht die Sanierung an: 2025 wurden rund 7.900 Wohnungen thermisch saniert, nach etwa 6.800 im Jahr 2024. Das ist ein Plus von rund 17 Prozent.
Neue Regeln für Vermieter seit 1. Jänner 2026
Am 1. Jänner 2026 ist das Mietpreis-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft getreten. Für regulierte Mietverhältnisse ist die Mietanpassung 2026 auf 1 Prozent und 2027 auf 2 Prozent begrenzt. Zugleich wurde die Mindestbefristung bei unternehmerischer Vermietung von drei auf fünf Jahre verlängert (§ 29 Abs. 1 Z 3 lit. b MRG). Sie gilt für Verträge, die ab 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen oder erneuert werden. Für „kleine Vermieter“ bestehen Ausnahmen, die Einstufung hängt vom Anwendungsbereich des MRG und der Vermieterstruktur ab.
Was heißt das für Vermieter?
Bei MRG-Verträgen mit Wertsicherung führt eine Indexsteigerung nicht automatisch zu einer zulässigen Mieterhöhung. Gleichzeitig laufen Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten weiter, die Nettorendite kann dadurch sinken. Prüfen Sie bei neuen oder erneuerten Verträgen die Befristungsdauer und Ihre Einordnung als kleiner Vermieter. Der Rückgang bei Bewilligungen spricht für ein knapperes Mietangebot, hebt die rechtlichen Grenzen bei Miete und Befristung aber nicht auf.
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