Stadtrechnungshof: Wiener Linien zahlten für U5-Häuser zu viel

Der Wiener Stadtrechnungshof hat geprüft, ob die Wiener Linien für zwei U5-Häuser zu viel bezahlt haben; die Kosten lagen bei fast zwölf Millionen Euro.
Die Wiener Linien haben für den Ankauf zweier Häuser, die für den Bau der U5 benötigt werden, fast zwölf Millionen Euro bezahlt. Dabei lagen die Zahlungen über den ermittelten Verkehrswerten der Liegenschaften. Das stellte der Wiener Stadtrechnungshof fest, der die Käufe auf Anregung der Wiener Grünen geprüft hat. Die Transaktionen selbst bewertet er trotz der Abweichungen als vertretbar.
Betroffen ist unter anderem das Zinshaus am Elterleinplatz 8 in Wien. Die Kaufverträge für die beiden Häuser wurden jeweils Anfang 2024 unterzeichnet. Die Grünen wollten wissen, ob die Ausgaben der Wiener Linien im Großen und Ganzen mit den Verkehrswerten übereinstimmten oder ob zu viel Geld geflossen ist. Aus Sicht der Partei saß bei den Ankäufen der Geldbeutel zu locker.
Was der Prüfbericht bedeutet
Der Befund trennt zwei Dinge: Einerseits liegen die gezahlten Preise über den Verkehrswerten, andererseits erkennt der Stadtrechnungshof die Käufe dennoch als nachvollziehbar an. Wo genau die Prüfer die Grenze zwischen Überzahlung und vertretbarem Aufschlag ziehen, geht aus dem vorliegenden Text nicht hervor.
Für öffentliche Auftraggeber sind Verkehrswertgutachten der Maßstab, wenn Liegenschaften für Infrastrukturprojekte erworben werden. Bei Projekten wie dem U-Bahn-Bau sind die Wiener Linien auf bestimmte Standorte angewiesen. Eigentümer solcher Grundstücke sitzen damit tendenziell am längeren Hebel.
Was heißt das für Vermieter?
Wer Häuser besitzt, die in der Trasse oder im Baufeld eines Infrastrukturprojekts liegen, kann bei einem Ankauf durch die öffentliche Hand Preise über dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert erzielen. Der Fall zeigt, dass die Differenz zwischen Gutachten und Kaufpreis in Wien real vorkommt und vom Rechnungshof zwar gerügt, aber nicht als unzulässig eingestuft wird. Eigentümer sollten ihre Liegenschaft vor Verhandlungen selbst bewerten lassen und den Marktwert als Gesprächsgrundlage nutzen.
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