Erbschaftssteuer 2026: Mehrheit in Österreich dafür

Eine Gallup-Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Österreicher befürwortet eine Erbschafts- und Schenkungssteuer – mit direkten Folgen für Immobilieneigentümer.
Erbschaftssteuer Österreich: Gallup-Umfrage zeigt breite Zustimmung
Eine aktuelle Gallup-Umfrage aus dem Jahr 2026 sorgt in der österreichischen Steuerpolitik für Aufsehen: Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet demnach die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für Immobilieneigentümer ist das ein deutliches Signal – und ein Anlass, die eigene Nachfolgeplanung kritisch zu überdenken.
Österreich hatte die Erbschaftssteuer bereits 2008 abgeschafft. Seitdem ist die Weitergabe von Liegenschaften, Immobilien und sonstigem Vermögen im Erbfall grundsätzlich steuerfrei – abgesehen von der Grunderwerbsteuer und bestimmten Gebühren. Die neue Umfrage zeigt jedoch, dass der politische Wind sich drehen könnte.
Was die Gallup-Umfrage konkret zeigt
Laut der aktuellen Erhebung sprechen sich mehr als die Hälfte der befragten Österreicherinnen und Österreicher für die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer aus. Besonders stark ist die Zustimmung bei jüngeren Altersgruppen sowie bei Personen mit niedrigerem Haushaltseinkommen.
Die Umfrage misst damit einen gesellschaftlichen Stimmungswandel, der sich mit dem europaweiten Diskurs über Vermögensungleichheit deckt. Politische Parteien links der Mitte haben das Thema bereits auf ihre Agenda gesetzt; auch Teile der Mitte zeigen sich gesprächsbereit.
Für die Immobilienbranche sind diese Zahlen besonders relevant: Liegenschaften machen in Österreich einen Großteil des privat vererbten Vermögens aus.
Warum Immobilieneigentümer jetzt aufhorchen müssen
Eine mögliche Wiedereinführung der Erbschaftssteuer würde insbesondere Eigentümer von Immobilien treffen. Anders als liquide Finanzmittel lassen sich Grundstücke und Gebäude nicht einfach aufteilen oder rasch veräußern, um eine Steuerlast zu begleichen.
Folgende Szenarien wären bei einer Neueinführung denkbar:
- Steuerpflicht beim Erben von Liegenschaften ab einem bestimmten Freibetrag
- Schenkungssteuer bei der vorzeitigen Übergabe von Immobilien an Kinder oder Enkel
- Unterschiedliche Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert
- Mögliche Bewertungsregeln auf Basis des Verkehrswertes statt des Einheitswertes
- Engere Meldefristen bei Schenkungen und unentgeltlichen Übertragungen
Gerade Vermieter mit mehreren Einheiten oder größeren Zinshauspaketen könnten im Erbfall mit erheblichen Steuerforderungen konfrontiert sein, selbst wenn der Cashflow des Objekts gering ist.
Schenkungssteuer als Doppelbelastung
Besonders heikel ist das Thema Schenkung unter Lebenden. Viele Eigentümer übergeben ihre Immobilien bereits zu Lebzeiten an Nachkommen – oft gerade um mögliche Erbsteuern zu umgehen. Würde auch die Schenkungssteuer wiedereingeführt, wäre dieser Weg erheblich teurer.
In Deutschland etwa, wo beide Steuern existieren, gelten Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil – allerdings nur alle zehn Jahre. Ein vergleichbares Modell in Österreich würde bei großstädtischen Immobilienwerten, wie sie in Wien oder Salzburg üblich sind, rasch an diese Grenzen stoßen.
Politischer Druck wächst – aber Beschluss ist offen
Trotz der deutlichen Umfrageergebnisse ist eine gesetzliche Umsetzung in Österreich derzeit nicht beschlossen. Die aktuelle Regierung hat sich noch nicht auf ein konkretes Modell festgelegt. Dennoch gilt: Politischer Druck aus der Bevölkerung wirkt mittel- bis langfristig auf den Gesetzgeber ein.
Für Immobilieneigentümer empfiehlt es sich daher, die Entwicklungen genau zu beobachten und frühzeitig rechtliche sowie steuerliche Beratung zu suchen.
Was Eigentümer jetzt tun können
Die Unsicherheit über eine mögliche Erbschafts- und Schenkungssteuer sollte kein Anlass zur Panik sein – wohl aber ein Impuls zur vorausschauenden Nachlassplanung. Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:
- Frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder Notar zur optimalen Übergabestrategie
- Prüfung von Schenkungen unter Lebenden solange diese noch steuerfrei möglich sind
- Einrichtung von Treuhand- oder Stiftungslösungen für größere Immobilienportfolios
- Analyse des aktuellen Verkehrswertes der eigenen Liegenschaften als Planungsgrundlage
- Sorgfältige Dokumentation aller Übergabeverträge und Eigentumsstrukturen
Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Die Gallup-Umfrage 2026 zeigt unmissverständlich: Das Thema Erbschaftssteuer in Österreich ist zurück auf der politischen Tagesordnung. Immobilieneigentümer, die Liegenschaften innerhalb der Familie weitergeben möchten, sollten die aktuelle steuerfreie Rechtslage nutzen – und ihre Nachfolgeplanung nicht auf die lange Bank schieben. Was heute noch kostenfrei möglich ist, könnte morgen mit erheblichen Abgaben verbunden sein.
SmartLandlord.AT empfiehlt: Holen Sie sich individuelle Rechtsberatung. Dieser Artikel ersetzt keine persönliche steuerliche oder rechtliche Beratung.
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