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Kollektivvertrag Immobilienverwalter 2026: Was Vermieter wissen müssen

Wolfgang Staufer3 min read12.07.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Kollektivvertrag Immobilienverwalter 2026: Was Vermieter wissen müssen

Neuer KV für Immobilienverwalter ab 2026: Höhere Lohnkosten können Ihre Betriebskostenabrechnung direkt beeinflussen. Jetzt informieren.

Kollektivvertrag Immobilienverwalter 2026 – Das Wichtigste auf einen Blick

Der neue Kollektivvertrag Immobilienverwalter für das Jahr 2026 wurde zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und der Gewerkschaft erfolgreich abgeschlossen. Für Vermieter, die ihre Liegenschaften professionell verwalten lassen, ist dieser Abschluss mehr als eine arbeitsrechtliche Fußnote. Steigende Lohnkosten in der Hausverwaltung können sich nämlich direkt auf Ihre Betriebskostenabrechnung auswirken.


Was regelt der Kollektivvertrag für Immobilienverwalter?

Der Kollektivvertrag legt verbindliche Mindestgehälter, Zulagen und Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in österreichischen Immobilienverwaltungen fest. Er gilt branchenweit und ist für alle Unternehmen, die Mitglied der zuständigen Fachgruppe der WKO sind, verpflichtend anzuwenden.

Die wichtigsten Regelungsbereiche im Überblick:

  • Mindestgehälter nach Verwendungsgruppe und Dienstjahren
  • Zulagen für besondere Tätigkeiten (z. B. Hausbetreuung, Buchhaltung)
  • Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit
  • Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen
  • Kündigungsfristen und Abfertigungsregelungen

Die genauen Gehaltstabellen und Änderungen werden von der WKO unter wko.at veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.


Wie beeinflussen höhere Lohnkosten die Betriebskostenabrechnung?

Hier wird es für Vermieter konkret: Ein Teil der Verwaltungskosten kann – je nach Vertragsgestaltung – in die Betriebskostenabrechnung einfließen. Besonders bei Mietobjekten, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, sind die abrechenbaren Positionen zwar klar geregelt, doch die Hausverwaltung verrechnet ihre Leistungen auf Basis der tatsächlich anfallenden Personalkosten.

Steigen die Lohnkosten der Hausverwaltung durch den neuen Kollektivvertrag, kann das auf zwei Wegen zu höheren Kosten für Vermieter führen:

  1. Direkte Erhöhung des Verwaltungshonorars, das die Hausverwaltung jährlich oder bei Vertragsverlängerung anpasst.
  2. Indirekte Weitergabe über abrechenbare Leistungen wie Hausbetreuung oder technische Verwaltung.

Als Vermieter sollten Sie daher Ihre bestehenden Verwaltungsverträge genau prüfen und verstehen, welche Kostenpositionen Ihre Hausverwaltung weiterverrechnet.


Verwaltungsvertrag unter der Lupe: Worauf Sie achten sollten

Nicht jede Lohnkostensteigerung muss automatisch Ihren Geldbeutel treffen. Entscheidend ist, was in Ihrem Verwaltungsvertrag vereinbart wurde. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Ist das Honorar als Pauschalgebühr oder leistungsabhängig vereinbart?
  • Gibt es eine Wertsicherungsklausel, die automatische Anpassungen erlaubt?
  • Welche Leistungen sind im Grundhonorar inkludiert?
  • Wann wurde der Vertrag zuletzt neu verhandelt?

Wer hier klare Vereinbarungen getroffen hat, ist besser vor unerwarteten Kostensteigerungen geschützt.


Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Der Kollektivvertragsabschluss gilt in der Regel mit Wirkung ab dem 1. Jänner des jeweiligen Jahres – für 2026 also ab 1. Jänner 2026. Hausverwaltungen sind verpflichtet, die neuen Mindestgehälter ab diesem Zeitpunkt anzuwenden. Für Vermieter bedeutet das: Honoraranpassungen oder überarbeitete Abrechnungen sind typischerweise im Laufe des ersten Quartals 2026 zu erwarten.

Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Hausverwaltung zu suchen und sich die geplanten Anpassungen schriftlich bestätigen zu lassen.


Handlungsempfehlungen für Vermieter mit Hausverwaltung

Als Vermieter mit professioneller Hausverwaltung in Österreich sollten Sie jetzt aktiv werden:

  • Fordern Sie von Ihrer Hausverwaltung eine schriftliche Aufschlüsselung der geplanten Honorarerhöhungen für 2026 an.
  • Vergleichen Sie Angebote alternativer Hausverwaltungen, um marktgerechte Preise einschätzen zu können.
  • Prüfen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung aus 2025 als Vergleichsbasis.
  • Klären Sie mit einem Immobilienrechtsexperten, welche Kosten Sie rechtlich auf Mieter umlegen dürfen.
  • Halten Sie Ihre Mietverträge und Verwaltungsverträge aktuell.

Fazit: Informiert bleiben lohnt sich

Der Kollektivvertrag Immobilienverwalter 2026 ist ein arbeitsrechtliches Instrument – aber seine Auswirkungen reichen bis in die Jahresabrechnung privater Vermieter. Wer frühzeitig reagiert, Verträge prüft und das Gespräch mit seiner Hausverwaltung sucht, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. SmartLandlord.AT hält Sie über alle relevanten Entwicklungen im österreichischen Immobilienrecht auf dem Laufenden.