Niederösterreich: Wohnungsverkäufe im 1. Halbjahr 2026 +39,9 %

Redaktion2 min read08.10.2026, 00:00vorgestern
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Niederösterreich: Wohnungsverkäufe im 1. Halbjahr 2026 +39,9 %

In Niederösterreich wurden im ersten Halbjahr 2026 mit 2.999 Wohnungen um 39,9 Prozent mehr verkauft als im Vorjahreszeitraum, die Preise stiegen nur um 2,6 Prozent.

Der niederösterreichische Wohnungsmarkt hat sich im 1. Halbjahr 2026 deutlich belebt: Laut ORF NÖ wurden 2.999 Wohnungen verkauft, um 39,9 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025. Der Gesamtwert der Verkäufe stieg um 41,7 Prozent auf 673 Mio. Euro.

Der Durchschnittspreis einer Eigentumswohnung lag bei 213.112 Euro, ein Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verkäufe wächst damit weit schneller als die Preise.

Spitzenreiter und Schlusslicht

Am teuersten war der Bezirk Mödling mit durchschnittlich 269.721 Euro. Am günstigsten war Gmünd mit im Schnitt 86.911 Euro. Dort kostete ein Viertel der verkauften Wohnungen weniger als 53.000 Euro.

Preisspiegel und Prognose

Der WKO-Immobilienpreisspiegel 2026 nennt für Niederösterreich folgende Durchschnittswerte:

  • Baugrundstücke: 193,33 Euro/m², plus 1,67 Prozent
  • Eigentumswohnungen im Erstbezug: 2.728,95 Euro/m², plus 1,03 Prozent
  • gebrauchte Eigentumswohnungen: 1.674,48 Euro/m², plus 1,28 Prozent
  • Mietwohnungen: 8,46 Euro/m², plus 1,20 Prozent
  • neuwertige Mietwohnungen: 8,82 Euro/m², plus 0,92 Prozent

Für 2026 wird ein Nachfrageanstieg von 4,1 Prozent, ein Angebotsplus von 3,5 Prozent und ein Preisanstieg von 4,0 Prozent erwartet. Bei Eigentumswohnungen in zentralen Lagen rechnet die Prognose mit 4,8 Prozent mehr Nachfrage und 3,8 Prozent höheren Preisen. Wiennahe und gut angebundene Regionen sind stärker gefragt als periphere Bezirke.

Angebotsmieten deutlich über den Richtwerten

Der private Mietmarkt liegt über den WKO-Werten. ImmoScout24 meldete für Niederösterreich im 1. Quartal 2026 rund 12,98 Euro/m², ein Plus von 9 Prozent zum Vorjahr.

Neue Befristungsregel seit 1. Jänner 2026

Für unternehmerisch tätige Vermieter gilt seit 1. Jänner 2026 bei Wohnungsmietverträgen eine Mindestbefristung von fünf statt drei Jahren (§ 29 Abs. 1 Z 3 MRG). Sie betrifft Verträge, die ab diesem Stichtag abgeschlossen oder verlängert werden. Private Kleinvermieter, die nicht als Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten, können weiterhin auf drei Jahre befristen. Bereits früher wirksam vereinbarte Befristungen bleiben bestehen.

Was heißt das für Vermieter?

Die steigende Nachfrage verbessert die Vermietbarkeit, vor allem in Wiennähe und bei guter Anbindung. Die Angebotsmieten auf den Portalen sind jedoch keine Obergrenze und kein Anspruch auf Erhöhung: Für bestehende Verträge zählen MRG-Anwendungsbereich und Wertsicherungsklausel.

Den Wert des eigenen Objekts sollten Vermieter nicht überschätzen: Die Transaktionen stiegen um fast 40 Prozent, die Preise nur um 2,6 Prozent. Wer als Unternehmer gilt, muss bei neuen Verträgen die Fünfjahresfrist einhalten, sonst droht ein unbefristetes Mietverhältnis.

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