SNE-G-V: Verbände warnen vor Batterieverzögerungs-Verordnung

Redaktion2 min read09.10.2026, 00:00vor 21 Stunden
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SNE-G-V: Verbände warnen vor Batterieverzögerungs-Verordnung

Die Verbände PV&B Austria, Windkraft Österreich und Bundesverband Energiespeicher kritisieren die E-Control-Verordnung zu Netzentgelten ab 2027 kurz vor der Präsentation der Endfassung.

Mehrere Erneuerbaren-Verbände gehen auf Konfrontation zur E-Control: PV&B Austria, Windkraft Österreich und der Bundesverband Energiespeicher warnen, die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) könne "in ihrer derzeitigen Ausgestaltung" zu einer reinen "Batterieverzögerungs-Verordnung" werden. Die Regeln sollen ab 2027 für Netzentgelte gelten. Am Donnerstag wurde die überarbeitete Fassung im Beirat abgesegnet, nächste Woche will die E-Control die endgültige Verordnung präsentieren (laut KURIER).

Streit um die Kriterien für Batteriespeicher

Im Kern geht es um die Frage, wann ein Batteriespeicher als "netzdienlich" gilt. Nur dann zahlt er für den Strombezug weniger Netzentgelte. Die Verbände halten die Kriterien auch nach der Überarbeitung für zu streng. Die Folge: Viele Speicherprojekte könnten gar nicht erst umgesetzt werden, andere würden bewusst nicht netzdienlich betrieben, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV&B Austria.

Das widerspreche dem Ziel, im Stromnetz mehr Flexibilität für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Österreich drohe "die historische Chance auf eine nachhaltige Senkung der Netz- und Stromkosten zu verspielen", heißt es in der gemeinsamen Presseaussendung.

Vorwurf: kein fachlicher Austausch

Den ersten Entwurf hatte die E-Control Anfang Juli vorgelegt; er stieß wegen der strengen Vorgaben für Speicherbetreiber auf scharfe Kritik. Im Sommer wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Verbände geben an, zahlreiche Eingaben geschickt zu haben, einen fachlichen Austausch mit der E-Control habe es aber nicht gegeben. Sie vermuten, dass in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen einzelne Partikularinteressen bevorzugt wurden. Teile der Endfassung seien ihnen bereits bekannt.

Die E-Control hatte dem KURIER im Juli versichert, es habe zuvor Gespräche mit der Branche gegeben. Die Kriterien für die volle Entgeltbefreiung beim Strombezug seien wohlüberlegt und nötig, um Fairness bei den Netzentgelten herzustellen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Batteriespeichern sei unter den Voraussetzungen der SNE-G-V problemlos möglich.

Was heißt das für Vermieter?

Wer einen Batteriespeicher zur PV-Anlage auf einem Vermietobjekt plant, sollte die endgültige Verordnung abwarten, bevor er Aufträge vergibt. Von den Kriterien für die Netzdienlichkeit hängt ab, ob für den Strombezug des Speichers volle oder reduzierte Netzentgelte anfallen und damit, wie sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung verschiebt. Die Präsentation der Endfassung ist für kommende Woche angekündigt.

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