Tiefengeothermie 2026: SPÖ will Bohrrechte ohne Zustimmung

Die SPÖ plant, die Zustimmungspflicht aller Grundeigentümer bei Tiefengeothermie-Bohrungen abzuschaffen. Was das für Eigentümer in Österreich bedeutet.
Tiefengeothermie-Bohrrechte: Was die SPÖ 2026 plant
Die Tiefengeothermie rückt in Österreich ins politische Rampenlicht – und mit ihr eine Debatte, die Grundeigentümer im ganzen Land aufhorchen lässt. Die SPÖ hat 2026 einen Vorstoß angekündigt, der die bestehende Zustimmungspflicht aller betroffenen Grundeigentümer bei Tiefengeothermie-Bohrungen abschaffen soll. Was auf den ersten Blick wie eine technische Regulierungsfrage wirkt, hat weitreichende Konsequenzen für Eigentumsrechte und Grundstückswerte in Österreich.
Was ist Tiefengeothermie – und warum ist sie ein Streitthema?
Tiefengeothermie bezeichnet die Nutzung von Erdwärme aus großen Tiefen – typischerweise ab 400 Metern. Im Gegensatz zur oberflächennahen Geothermie, die für Wärmepumpen genutzt wird, ermöglicht die Tiefengeothermie die Wärme- und Stromversorgung ganzer Stadtteile oder Industriegebiete.
Österreich verfügt über erhebliche geothermische Potenziale, besonders im Wiener Becken, im Salzburger Molassebecken und in der Steiermark. Der Ausbau dieser Technologie gilt als wichtiger Baustein für die Energiewende – doch die rechtlichen Rahmenbedingungen bremsen viele Projekte derzeit aus.
Das Problem: Für Tiefenbohrungen, die sich unterhalb fremder Grundstücke erstrecken, ist bislang die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer erforderlich. Da ein einzelnes Geothermie-Projekt Dutzende Grundstücke unterqueren kann, reicht ein einziges Veto, um ein Vorhaben zu blockieren.
Der SPÖ-Vorstoß: Enteignung oder Energiewende?
Die SPÖ argumentiert, dass die bestehende Regelung den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich massiv behindere. Ihr Vorschlag sieht vor, bei Tiefengeothermie-Bohrungen ab einer bestimmten Tiefe auf die individuelle Zustimmung der Grundeigentümer zu verzichten – ähnlich wie es in anderen europäischen Ländern bereits gehandhabt wird.
Stattdessen soll ein geregeltes Verfahren mit:
- behördlicher Genehmigung durch zuständige Landesbehörden
- verpflichtender Information und Anhörung der betroffenen Eigentümer
- finanzieller Entschädigung oder Beteiligungsmodellen
- definierten Mindestabständen zu Gebäuden und Infrastruktur
den Rechtsschutz sicherstellen. Die SPÖ verweist auf Deutschland, die Niederlande und Dänemark, wo ähnliche Regelungen den Geothermie-Ausbau deutlich beschleunigt haben.
Kritik aus Eigentümerverbänden
Eigentümerverbände und Rechtsexperten reagieren skeptisch. Sie warnen vor einem Eingriff in das Eigentumsrecht, das durch das österreichische Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist. Besonders kritisiert wird, dass Grundeigentümer möglicherweise keine echte Mitsprache mehr hätten, wenn Bohrungen tief unter ihrem Grund stattfinden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Haftungsfrage: Wer haftet bei Schäden durch Senkungen, Erschütterungen oder veränderte Grundwasserverhältnisse? Die bisherigen Entwürfe lassen diese Frage weitgehend offen.
Was bedeutet das konkret für Grundeigentümer?
Für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Österreich ergeben sich aus der geplanten Gesetzesänderung mehrere relevante Aspekte:
- Kontrollverlust: Eigentümer könnten künftig Bohrungen unter ihrem Grundstück nicht mehr per Veto verhindern.
- Grundstückswert: Ob und wie sich Tiefenbohrungen auf den Grundstückswert auswirken, ist wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt – negative Effekte bei sensiblen Lagen sind aber nicht auszuschließen.
- Entschädigungsansprüche: Das geplante Modell sieht Entschädigungen vor, deren Höhe jedoch noch nicht festgelegt ist.
- Informationspflichten: Eigentümer sollen frühzeitig über geplante Projekte informiert werden – ein Recht auf Widerspruch bleibt aber möglicherweise auf das Verwaltungsverfahren beschränkt.
- Vertragsverhandlungen: Wer sein Grundstück künftig verkaufen oder vermieten will, sollte prüfen, ob bereits Bohrrechtsanträge für die Region vorliegen.
Rechtlicher Rahmen: Was gilt aktuell in Österreich?
Derzeit regelt das Mineralrohstoffgesetz (MinroG) die Rechte an unterirdischen Ressourcen. Tiefliegende Erdwärme gilt grundsätzlich als bergfreier Bodenschatz – das heißt, sie gehört nicht automatisch dem Grundeigentümer. Dennoch erfordern Bohrungen physische Eingriffe in oder durch privaten Grund, was die Zustimmungspflicht begründet.
Eine Änderung dieses Rahmens würde nicht nur das MinroG, sondern möglicherweise auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) berühren. Juristen erwarten langwierige parlamentarische Debatten und verfassungsrechtliche Prüfungen, bevor eine Neuregelung in Kraft treten kann.
Fazit: Abwarten ist keine Option
Die Diskussion um Tiefengeothermie und Bohrrechte ist 2026 in Österreich in vollem Gange. Grundeigentümer sollten die politische Entwicklung aktiv verfolgen, ihre Grundbuchsituation kennen und sich über laufende Geothermie-Projekte in ihrer Region informieren.
Wer Grundstücke in geothermisch interessanten Regionen besitzt oder plant zu erwerben, sollte das Thema spätestens jetzt auf dem Radar haben – denn was heute noch zustimmungspflichtig ist, könnte morgen per Behördenbescheid geregelt werden.
Tipp für Eigentümer: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Landesbergbauamt, ob für Ihre Region bereits Explorationslizenzen beantragt oder erteilt wurden.
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