Wohnbau 2025: Bewilligungen sinken, Förderausgaben steigen

Österreich hat 2025 nur 47.800 Wohneinheiten bewilligt, gleichzeitig stiegen die Wohnbauförderausgaben auf 2,68 Mrd. Euro.
Die Zahl der Baubewilligungen im österreichischen Wohnbau ist 2025 auf 47.800 Wohneinheiten gesunken, 3 % weniger als 2024 und rund ein Drittel unter dem Zehnjahresschnitt. Die Wohnbauförderausgaben der öffentlichen Hand legten im selben Zeitraum um 7 % auf 2,68 Mrd. Euro zu. Seit dem Tiefpunkt 2022 beträgt der Anstieg 41 %.
Beim Neubau fällt der Rückstand noch deutlicher aus: Die Bewilligungen lagen laut Branchenangaben etwa 42 % unter dem Zehnjahresschnitt.
Wohin die Fördermittel fließen
Gefördert wurden 2025 insgesamt 19.800 Wohnungen, ein Plus von 3 %. Davon entfielen 14.600 Einheiten auf den Geschoßwohnbau und 5.200 auf Eigenheime. Die Ausgaben stiegen damit deutlich schneller als die Zahl der geförderten Wohnungen.
Die Mittel verteilen sich so:
- rund 50 % für den Neubau von Geschoßwohnungen
- 28 % für Sanierungen
- 13 % für Wohnbeihilfen und sonstige Subjektförderungen
- 9 % für Eigenheime
Die Eigenheimförderung wuchs 2025 um 57 % gegenüber dem Vorjahr. Einschließlich der Bundes-Sanierungsförderung entsprachen die öffentlichen Wohnbauausgaben rund 0,9 % des BIP.
Für 2026 wird weniger Neubau erwartet
Die Förderpolitik wirkt der Baukrise damit entgegen, gleicht den Einbruch bei den Bewilligungen aber nicht aus. Für 2026 erwarten die Prognosen einen weiteren Rückgang: beim Neubau minus 7 bis 8 %, bei den Baubewilligungen insgesamt rund minus 5 %. Die Branche rechnet bei den Baubeginnen mit rund minus 12 %. Wegen knapper Budgets von Bund und Ländern gelten auch sinkende Zahlen bei den geförderten Einheiten als wahrscheinlich.
Der Schwerpunkt der öffentlichen Unterstützung verschiebt sich dadurch: Es entstehen weniger neue Wohnungen, während Sanierungen und laufende Zuschüsse finanziell stärker bedacht werden.
Was heißt das für Vermieter?
Weniger Neubau hält die Nachfrage nach bestehenden Mietwohnungen hoch, vor allem in Ballungsräumen. Sanierungen bleiben förderpolitisch gefragt, rund 28 % der Mittel flossen 2025 dorthin.
Die Wohnbauförderung ist Landessache. Wer saniert, sollte Förderantrag, Auszahlungsmodalitäten und Bindungsfristen klären, bevor Aufträge vergeben werden; ein vorzeitiger Baubeginn kann die Förderung gefährden. Geförderte Wohnungen unterliegen je nach Bundesland Bindungen, etwa der Vermietung nur an förderbare Personen. Verstöße können zur Kündigung oder Rückforderung von Förderdarlehen führen.
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